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: Kirche muss Bewerberin entschädigen

Das Bundesarbeitsgericht stellt fest: Die Diakonie darf Taufschein für Referentin nur verlangen, wenn er für den Job unverzichtbar ist.
Von
kna
Erfurt
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Die Diakonie muss einer abgelehnten Stellenbewerberin, die konfessionslos ist, eine Entschädigung von rund 3900 Euro zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das evangelische Werk habe die Bewerberin wegen ihrer fehlenden Kirchenzugehörigkeit ungerechtfertigterweise benachteiligt, urteilte das Gericht unter Berufung auf Europarecht.