Der geplante Kinderbonus von 300 Euro soll in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden. Das sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Freitag nach einer außerplanmäßigen Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin, bei der wichtige Teile des Konjunkturprogramms auf den Weg gebracht wurden.
Das 130-Milliarden-Euro schwere Programm soll die Wirtschaft angesichts der Corona-Krise beleben und den Konsum der Verbraucher ankurbeln. Darunter ist der Kinderbonus und auch die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer. Insgesamt sind für den Bonus 4,3 Milliarden Euro vorgesehen, hieß es.
Familien mit geringen Einkommen profitieren
Giffey sprach von einem „guten Tag für Familien“. Auch Familien, deren Kinder noch nicht geboren sind, aber noch in diesem Jahr zur Welt kommen, sollen profitieren. Der Kinderbonus werde für alle Kinder gewährt, die 2020 kindergeldberechtigt seien, sagte sie. Die Kabinettssondersitzung wurde nötig, weil die Mehrwertsteuer bereits am Juli sinken soll und dafür noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat nötig ist. Sie legen dafür am 29. Juni ebenfalls Sondersitzungen ein.
Vom Kinderbonus profitieren besonders Familien mit geringen Einkommen, weil der Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird. Vom Bonus werden nur Familien mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 90.000 Euro pro Jahr profitieren.
Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende
Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wird zudem der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von rund 2.000 Euro auf 4.000 Euro bis Ende 2021 verdoppelt. Familien könnten durch die Absenkung der Mehrwertsteuer insgesamt 15 Prozent mehr einsparen als Haushalte ohne Kinder.
Bei welchen Eltern der Kinderbonus wirklich ankommt
Freuen können sich Eltern mit niedrigerem Einkommen: «Nicht verheiratete Eltern profitieren bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus», hat Rauhöft ausgerechnet. Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67 800 Euro in voller Höhe.
Finanzamt prüft bei Steuererklärung automatisch
Der Hintergrund: Kindergeld zahlt der Staat auf Antrag bis die Kinder 18 Jahre alt sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben. Gleichzeitig gibt es für Eltern sogenannte Kinderfreibeträge bei der Steuer (2020: 7812 Euro pro Kind). Diese werden vom zum versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die zu zahlende Steuer verringert. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung, ob die Eltern mehr vom Kindergeld oder vom Freibetrag hätten. Bei Vielverdienern lohnt sich der Freibetrag mehr, sie erhalten dann eine höhere Entlastung. Das Kindergeld wird über die Steuer wieder einkassiert.