Historischer Deal: Gefangenen-Austausch mit Russland

Der in Russland inhaftierte US-Journalist Evan Gershkovich soll Teil des Gefangenenaustauschs zwischen USA und Russland sein.
Alexander Zemlianichenko/AP/dpaMedienberichten zufolge ist ein großer Gefangenenaustausch zwischen den USA und Russland im Gange. Das berichtete die Nachrichtenagentur AP unter Berufung auf eine nicht namentlich genannte Quelle. Das türkische Präsidialamt bestätigte den Austausch. Der türkische Geheimdienst MIT habe den Austausch von insgesamt 26 Häftlingen organisiert, unter ihnen der US-Journalist Evan Gershkovich und der frühere US-Soldat Paul Whelan, teilte das Präsidialamt in Ankara am Donnerstag mit. Demnach waren Häftlinge aus den USA, Deutschland, Polen, Slowenien, Norwegen, Russland und Belarus beteiligt.
Unter den Amerikanern, die aus russischer Haft freikommen sollten, seien die wegen Spionage zu langen Haftstrafen verurteilten US-Bürger Evan Gershkovich und Paul Whelan. Für den Gefangenenaustausch gab es zunächst keinerlei offizielle Bestätigung - weder aus den USA noch aus Russland. Mehrere andere Medien meldeten aber ebenfalls, Russland habe sich als Teil eines größeren Gefangenenaustausches dazu bereiterklärt, Gershkovich und Whelan freizulassen.
Auch sogenannter Tiergartenmörder Wadim K. Teil des Austauschs
Kremlchef Wladimir Putin hatte zuletzt wiederholt seine Bereitschaft für einen Austausch erklärt. Putin steht in der Kritik, politische Gefangene als Geiseln zu nutzen, um Russen aus westlichen Gefängnissen freizupressen. In den vergangenen Tagen verdichteten sich dann die Hinweise, dass ein Austausch unmittelbar bevorstehen könnte.
Nach Informationen von „Spiegel“ und „Bild“ ist der sogenannte Tiergartenmörder Wadim K. auch Teil des Gefangenenaustausches. Der Kreml hat schon länger Interesse an einem Austausch, um den Russen aus deutscher Haft zu holen. Er war im Dezember 2021 wegen der Ermordung eines Georgiers in Berlin zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
US-Regierung forderte Freilassung von Gershkovich und Whelan
Die russische Justiz hatte den 32 Jahre alten Reporter Gershkovich Mitte Juli in einem umstrittenen Prozess wegen angeblicher Spionage zu 16 Jahren strenger Lagerhaft verurteilt. Der Russland-Korrespondent der US-Zeitung „Wall Street Journal“ war Ende 2023 auf einer Reportage-Reise in Jekaterinburg am Ural vom russischen Geheimdienst FSB festgenommen worden. Ihm wurde zur Last gelegt, er habe geheime Informationen über Russlands Rüstungskomplex für US-Stellen gesammelt. Das „Wall Street Journal“ wies die Vorwürfe zurück.
Der 54 Jahre alte ehemalige US-Soldat Whelan war im Juni 2020 von einem russischen Gericht wegen angeblicher Agententätigkeit ebenfalls zu 16 Jahren Straflager verurteilt worden. Davor hatte er rund anderthalb Jahre lang in Haft gesessen, seit 2018. Whelan soll nach Darstellung des FSB als Spion auf frischer Tat ertappt worden sein. Er soll geheime Daten auf einem USB-Stick erhalten haben. Whelan, der mehrere Staatsbürgerschaften hat, beteuerte vehement seine Unschuld und sprach von einem politisch motivierten Urteil.
Die US-Regierung forderte wiederholt die Freilassung der beiden Männer. US-Amerikaner werden immer wieder in Russland wegen Spionage verdächtigt. Russland hatte zuletzt im Zuge des Ukraine-Kriegs die Gangart gegen westliche Journalisten verschärft.
In den vergangenen Monaten war wiederholt diskutiert worden, ob Gershkovich und Whelan möglicherweise durch einen Gefangenenaustausch freikommen könnten, wie zuvor etwa die US-Basketballspielerin Brittney Griner. Sie war im Dezember 2022 nach zehn Monaten in russischer Haft im Austausch für den russischen Waffenhändler Viktor But freigelassen worden.
Politisch umstritten, rechtlich möglich: Gefangenenaustausche sind selten
Dass zwei Staaten Gefängnisinsassen austauschen, ist ein diplomatisch heikler und seltener Vorgang. So gab es etwa im Februar 2020 einen Gefangenenaustausch zwischen Deutschland und dem Iran. Der Iraner war wegen mutmaßlicher Verstöße gegen US-Sanktionen in Deutschland inhaftiert, der Deutsche saß im Iran eine dreijährige Gefängnisstrafe wegen unerlaubter Foto- und Filmaufnahmen ab. Nun könnte es zu einem ähnlichen Fall kommen - diesmal mit Russland.
Politisch sind solche Schritte zwar umstritten, da sie Präzedenzfälle schaffen und als Einladung für künftige Straftäter verstanden werden könnten. Juristisch sind vorzeitige Haftentlassungen und damit die Chance der Ausreise aber möglich.
Einerseits wäre in Deutschland eine Begnadigung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier denkbar. Eine Begnadigung müsste nicht gerichtlich bestätigt werden, käme aber eher wegen persönlicher Umstände des Gefangenen statt diplomatischer Erwägungen in Frage.
Alternativ könnte die zuständige Staatsanwaltschaft von Paragraf 456a der Strafprozessordnung Gebrauch machen. Dieser regelt, dass der Staat von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe absehen kann, wenn der Häftling an ein anderes Land zurückgewiesen oder ausgeliefert wird.
Zudem gibt es seit 1983 im Europarat ein Übereinkommen, das eine Überführung von verurteilten ausländischen Straftätern in ihre Heimatländer regelt. Zwar wurde Russland kurz nach dem Angriffskrieg gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen, doch gilt das Abkommen seit August 2007 explizit auch im Verhältnis zwischen Deutschland und Russland. Ursprünglich gedacht war dieses Abkommen zwar so, dass der Verurteile seine Haft in seinem Heimatland absitzt – ob Russland diese Haftstrafe aber tatsächlich vollstreckt oder nicht liegt nach einer Überführung nicht mehr in der Verantwortung Deutschlands.



Russland lässt Regimegegner und Reporter frei, der Westen Spione und Mörder: Der Gefangenenaustausch von Ankara ist für den Westen ein schlechter Deal - und ist trotzdem richtig.