Als Langzeitarbeitsloser von Hartz IV leben zu müssen, ist ein hartes Los. Trotzdem sind Sanktionen gerechtfertigt, wenn die Empfänger nicht alles tun, um wieder einen Job zu bekommen. Etwa wenn sie Termine beim Jobcenter nicht wahrnehmen oder falsche Angaben machen. Die Zahl der Sanktionen nimmt ab. Allerdings nur, weil es weniger Langzeitarbeitslose gibt. Der prozentuale Anteil der Empfänger, deren Leistung reduziert wurde, ist leider nicht gesunken.

Sanktionen abmildern, aber nicht abschaffen

Im Normalfall wird der Regelsatz um zehn Prozent gekürzt. Das tut weh, aber das ist auch der Sinn der Sache. Anders sieht es bei jungen Leuten bis 25 aus, denen die Leistung in vielen Fällen mit Ausnahme der Miete gleich ganz gestrichen wird. Das demotiviert, berichten Praktiker aus den Arbeitsagenturen. Eine Folge kann Obdachlosigkeit sein, was die Probleme verschärft, statt erzieherisch zu wirken. Daher erscheint es sinnvoll, die Sanktionen abzumildern. Sie aber ganz abzuschaffen, wie Grüne, Linke und auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles fordern, ginge zu weit. Geld gibt es nur bei Gegenleistung, das müssen gerade junge Menschen frühzeitig lernen.

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