In den meisten Hartz-IV-Klagen geht es um durchaus berechtigte Interessen, sagt Marcus Howe, Richter am Sozialgericht Berlin, dem größten deutschen Sozialgericht. Über seinen Tisch gingen bereits tausende Fälle, viele auch zum Thema Sanktionen.
Herr Howe, wie viele Verfahren rund um Hartz IV sind beim Sozialgericht Berlin anhängig, in wie vielen Fällen wehren sich Hartz-IV-Bezieher speziell gegen Sanktionen?
Marcus Howe: 2018 gab es bei uns insgesamt 30 000 Verfahren, davon 14 000 zu Hartz IV. Von unseren 136 Richtern befassen sich 58 ausschließlich mit dieser Thematik. Zu den einzelnen Streitfragen führen wir keine Statistik. Sanktionen stehen aber seit jeher an der Spitze – zusammen mit den Themen Unterkunftskosten und Anrechnung von Einkommen.
Können Sie einen aktuellen Fall nennen?
Gerade erst hat eine Kollegin im Fall einer jungen Klägerin entschieden, dass eine Sanktion unverhältnismäßig war. Das Jobcenter hatte der seit langem arbeitslosen Frau 22 Stellen angeboten, auf die sie sich binnen drei Tagen bewerben sollte. Weil sie aber nur 21 Bewerbungen schrieb, wurden ihr die Leistungen gekürzt. Da ist das Jobcenter über das Ziel hinausgeschossen, zumal es bei der fehlenden Bewerbung um ein Angebot ging, das nicht zu der Frau passte.
Würde es Ihnen die Arbeit erleichtern, wenn das Bundesverfassungsgericht zu dem Schluss käme, dass die Sanktionen verfassungswidrig sind?
Ob es Sanktionen gibt oder nicht, ist eine politische Frage. So etwas muss der Gesetzgeber entscheiden und gegebenenfalls das Bundesverfassungsgericht überprüfen, wie es jetzt geschieht. Die meisten deutschen Sozialgerichte halten die Sanktionen für verfassungsgemäß. Aber natürlich hätten wir weniger Fälle zu bearbeiten, wenn eine Vorschrift, um die es sehr viel Streit gibt, wegfallen würde.
Hartz-IV-Empfänger berichten immer wieder, dass sie sich gegängelt fühlen. Wie ist Ihr Eindruck als Sozialrichter, der zu vielen Betroffenen Kontakt hat?
Manche Kläger fühlen sich vom Jobcenter nicht genügend wahrgenommen. Das kommt vor Gericht auch immer wieder zur Sprache. Zwar ist vom Gesetz her jede Stelle für einen Hartz-IV-Bezieher zumutbar. Aber die Bereitschaft, sich auf einen Job zu bewerben, steht und fällt oft damit, wie gut das Angebot zum jeweiligen Arbeitslosen passt. Dass die Jobcenter ausreichend Personal und Zeit für den Einzelfall haben, ist ein Schlüssel für die Akzeptanz des Systems.
Oft geht es vor Gericht nur um wenige Euro. Ist das gerechtfertigt oder wird da der Rechtsstaat ad absurdum geführt?
Unser Rechtssystem sieht im Streitfall mit gutem Grund eine gerichtliche Prüfung vor. Der Streitwert in Hartz-IV-Verfahren ist zwar naturgemäß oft gering. Langfristig kann es für einen Betroffenen aber viel ausmachen, ob er zehn Euro mehr oder weniger für eine Unterkunft zur Verfügung hat. In den meisten Fällen geht es um durchaus berechtigte Interessen einzelner Personen.
Wie bewerten Sie Hartz IV insgesamt?
Die Hartz-IV-Gesetze sind sehr kompliziert. Für alle Beteiligten gab es zunächst viele Unstimmigkeiten, es war ja alles neu. Inzwischen sind viele Streitfragen durch die Gerichte geklärt worden. Andererseits ändert sich ständig etwas. Das System ist aus meiner Sicht zwar handhabbar, aber viele Unklarheiten wären vermeidbar gewesen.