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Hartz IV: Urteil: Bezüge dürfen gekürzt werden - aber nur bedingt
Das Bundesverfassungsgericht billigt Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose, wenn sie eine zumutbare Arbeit nicht annehmen.
Im Prinzip ja, aber nicht so weitgehend – so lässt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger zusammenfassen. Weigern sie sich, eine zumutbare Arbeit oder eine Fördermaßnahme anzunehmen, darf das Jobcenter das Arbeitslosengeld II kürzen, allerdings n...
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