
Hartz IV: Urteil: Bezüge dürfen gekürzt werden - aber nur bedingt
Das Bundesverfassungsgericht billigt Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose, wenn sie eine zumutbare Arbeit nicht annehmen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor der Urteilsverkündung zu Hartz-IV-Sanktionen.⇥
Uli Deck/dpa