
Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Auflagen für Heizungen – Was die Bio-Treppe für Verbraucher bedeutet
Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen die Vorgaben der Bio-Treppe erfüllen – so steht es in einem neuen Gesetzentwurf. Was die neue Auflage bedeutet und was sie Verbraucher kosten könnte.

Ab 2029 müssen neu eingebaute Gasheizungen zu mindestens zehn Prozent mit Bio-Kraftstoffen betrieben werden, der Anteil steigt in den folgenden Jahren dann stufenweise an.
Sina Schuldt/dpa