
Experte über presseähnliche Texte bei ARD und ZDF: „Verlage müssen vor beitragsfinanzierter Konkurrenz geschützt werden“
Die Ministerpräsidenten der Länder machen den öffentlichen-rechtlichen Sendern strengere Vorgaben für Publikation auf ihren Webseiten. Der Medienrechtler Matthias Cornils begrüßt das.

Bleibt erlaubt: Das Angebot auf den Webseiten von ARD und ZDF soll deutlich eingeschränkt werden. Veröffentlichungen von technischen Informationen etwa über den Rundfunkbeitrag bleiben ebenso zulässig wie Inhalte mit Sendungsbezug.
Hannes P Albert/picture alliance/dpa