
Europäischer Gerichtshof: Mindestlohnrichtlinie rechtswidrig? Was das für den Wahlkampf heißt
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält die EU-Mindestlohnrechtslinie für rechtswidrig. Hierzulande ist aber genau die ein zentrales Argument für einen höheren Mindestlohn bei vielen Wahlkämpfern.

Weil Frauen häufiger im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, profitierten vor allem sie von der Mindestlohnerhöhung.
Angelika Warmuth/dpa