Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben es vorgemacht, jetzt zieht auch Bayern nach: Wer aus Schweden an seinen Wohnort in eines dieser Bundesländer zurückkehrt, muss wegen der Corona-Entwicklung in dem skandinavischen Land in eine zweiwöchige Quarantäne.
„Solange Schweden diesen Inzidenzwert überschreitet, gilt auch für den Freistaat Bayern bei der Ein- oder Rückreise aus Schweden die Quarantänepflicht“, teilte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums am Dienstag mit. Denn dann greife die entsprechende Regelung der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV).
Hintergrund ist, dass es in Schweden in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Infizierte pro 100 000 Einwohner gegeben hatte. Dieser Wert gilt als eine zentrale Kenngröße zur Identifizierung von Risikogebieten und wird auch innerhalb Deutschlands von den Gesundheitsbehörden beachtet.
Auch das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Schweden, da das Land die Neuinfiziertenzahl von weniger als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen überschreitet.
Unverzüglich in die eigene Wohnung – für 14 Tage
Das niedersächsische Gesundheitsministerium hatte eine Quarantäne-Pflicht für Schweden-Urlauber bereits am Sonntag mitgeteilt, in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein folgten die Ministerien am Montag.
Für Niedersachsen hieß es, dass die Rückkehrer unverzüglich in die eigene Wohnung oder an ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort und dort 14 Tage bleiben müssen - selbst Einkäufe sind untersagt. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert werden. Diese Regelung gilt auch in Bayern.
Generelle Quarantäne eigentlich gelockert
In der Corona-Krise hatte es anfänglich bundesweit pauschale Quarantäneverpflichtungen bei Wiedereinreisen gegeben. Diese Regelung wurde inzwischen für alle EU-Mitgliedstaaten sowie eng mit der EU verbundene Länder wie die Schweiz und Norwegen aber wieder aufgehoben. Speziell im Fall von Schweden hatte es auch Verwaltungsgerichtsurteile gegeben, die Bundesländern die pauschale Anordnung einer Quarantäne untersagten.