Corona-Regeln in Bayern: Bußgelder werden nicht mehr vollstreckt

Wer während der Pandemie ohne Maske im ÖPNV erwischt wurde, musste mit einem Bußgeld rechnen.
Tobias Hase/dpa- Bayern stoppt Verfolgung aller offenen Corona-Bußgeldverfahren.
- Ministerpräsident Markus Söder beschloss dies bereits vor Monaten.
- Bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden nicht zurückerstattet.
- Amnestie umfasst alle Verstöße gegen Corona-Verordnungen, außer allgemeine Vorschriften.
- Noch ausstehende Bußgelder müssen nicht mehr gezahlt werden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Alle noch laufenden Corona-Bußgeldverfahren in Bayern werden von den Behörden nicht mehr weiterverfolgt. Das hat die bayerische Landesregierung in München beschlossen.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Einstellung aller Verfahren bereits vor einigen Monaten bei der Klausur der CSU-Fraktion angekündigt. Alle schon abgeschlossenen Verfahren bleiben von diesem Beschluss aber unberührt – bereits bezahlte oder vollstreckte Bußgelder werden also nicht zurückerstattet.
Laufende Corona-Verfahren werden eingestellt
Bei den zuständigen Verfolgungsbehörden noch anhängige Verfahren sollen nach Angaben der Staatskanzlei eingestellt werden und die Staatsanwaltschaften bei den Gerichten die Einstellung dort noch anhängiger Verfahren anregen. Bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden finde keine weitere Vollstreckung statt, die noch ausstehende Geldbuße werde erlassen. Noch ausstehende Bußgelder müssten „daher nicht mehr gezahlt werden“.
Erfasst seien damit sämtliche bei den Kreisverwaltungsbehörden, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten anhängige Bußgeldverfahren und Vollstreckungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Rechtsvorschriften.
Nicht alle Strafen werden erlassen
Die Amnestie gilt für alle „Corona-Rechtsvorschriften“, also alle Regelungen, die anlässlich der Corona-Pandemie erlassen oder geändert wurden. Darunter fallen etwa alle bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, die Einreise-Quarantäneverordnungen sowie die Allgemeinverfügungen zur Isolation beziehungsweise Quarantäne von Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen.
Ausdrücklich nicht erfasst sind von dem Kabinettsbeschluss Bußgeldverfahren, die auf Verstößen gegen Vorschriften beruhen, die unabhängig von der Pandemie gelten. Beispiele dafür seien Verstöße gegen allgemein geltende Vorschriften für Versammlungen bei einer Corona-Demonstration.
