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Bundesarbeitsministerium: Arbeitszeit muss schon jetzt erfasst werden – was das heißt
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen – auch wenn ein konkreter Gesetzesentwurf dazu noch nicht vorliegt. Unternehmervertreter sehen das aus vielen Gründen kritisch. Und auch bei einem Ampel-Partner gibt es Bedenken.
Ob mit einem Chip am Lesegerät, einer klassischen Stechuhr oder dem per Hand ausgefüllten Stundenzettel – in vielen Berufen gehört die Erfassung der Arbeitszeit zum Alltag. Für Bereiche, in denen dies noch nicht der Fall ist, bestätigte das Arbeitsgericht im vergangenen Herbst ein Urteil auf ...
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