Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt am Mittwoch die Hartz-IV-Sanktionsstatistik für das erste Halbjahr 2018 bekannt. Im vergangenen Jahr waren bundesweit knapp 953.000 Bezieher mit einer Kürzung oder Streichung des Arbeitslosengeldes II bestraft worden, weil sie mehrfach Termine versäumt oder angebotene Jobs abgelehnt hatten - rund 13.700 mehr als im Jahr 2016.
Die Sanktionsquote, also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, lag unverändert bei 3,1 Prozent.
Die Sanktionsquote, also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, lag unverändert bei 3,1 Prozent.
Das Sozialgesetzbuch II schreibt die empfindlichen Strafen vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann sogar die gesamte Unterstützung auf Zeit gestrichen werden. Zuletzt registrierte die BA rund 4,08 Millionen Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beträgt aktuell 416 Euro.