„Fördern und fordern“ ist das Grundprinzip von Hartz IV. Langzeitarbeitslose bekommen vom Jobcenter Geld und andere Hilfen, die der Bund finanziert. Dafür müssen sie etwas tun, sonst kürzt es ihnen das Arbeitslosengeld II. In der Politik wird das seit Monaten diskutiert. „Sanktionen führen zu beschleunigter Arbeitsaufnahme“, weiß Joachim Wolff, Grundsicherungsexperte des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das zur Bundesagentur für Arbeit (BA) gehört, aus vielen Studien. Jetzt hat die BA die Jahresstatistik der Sanktionen 2018 vorgelegt. Ihre Zahl ist um fünf Prozent gesunken, mit ein Erfolg der rückläufigen Arbeitslosigkeit. Die absolute Zahl war aber mit 904 000 immer noch beachtlich. Bestätigt das viele Vorurteile?
 

Hartz-IV-Empfänger bemühen sich nicht genug, ihre Lage zu verbessern

Die Sanktionen bestätigen das nicht: Über 90 Prozent der arbeitsfähigen Hartz-IV-Bezieher blieben 2018 verschont. Im Jahresschnitt bezogen rund 4,1 Millionen Frauen und Männer Hartz IV. Ein Großteil von ihnen war nicht arbeitslos, sondern bekam als „Aufstocker“ Geld, weil der Lohn zu niedrig war. Andere betreuten Kinder, pflegten Angehörige oder waren noch in Ausbildung. Gegen 441 000 wurde mindestens einmal im Jahr eine Sanktion verhängt. Das waren 8,5 Prozent aller Leistungsberechtigten, wie die BA die Empfänger von Hartz IV nennt, also immerhin fast jeder Zehnte. Nach einiger Kritik nannte sie jetzt erstmals diese Zahl. Bisher hatte sie nur über die „Sanktionsquote“ berichtet, also das Verhältnis der verhängten Sanktionen zu den erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern pro Monat. 2018 betrug es im Schnitt 3,2 Prozent. Die BA musste sich vorwerfen lassen, die Zahlen zu verharmlosen.
 

Wer einmal gegen die Regeln verstößt, tut das öfter

Tendenziell ist das richtig: Die Jobcenter verhängten gegen 441.000 Hartz-IV-Empfänger 904.000 Sanktionen. Wer betroffen war, „sündigte“ also im Schnitt zweimal. In mehr als drei Viertel der Fälle waren „Meldeversäumnisse“ der Grund. Es wurden Termine im Jobcenter oder für eine Untersuchung versäumt. Dann werden die Leistungen pro Fall für drei Monate um zehn Prozent gekürzt. Dabei bieten die Jobcenter an, per SMS an den Termin zu erinnern. Wesentlich drakonischer sind die Sanktionen in allen anderen Fällen. Elf Prozent fingen sie sich, weil sie sich weigerten, eine zumutbare Arbeit oder Ausbildung anzunehmen. Vor zehn Jahren war der Anteil noch doppelt so hoch. Neun Prozent kamen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung nicht nach, die sie mit ihrem Betreuer im Jobcenter abgeschlossen hatten. In beiden Fällen wird der Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent gekürzt, im Wiederholungsfall um 60 Prozent und danach um 100 Prozent.

 

Männer kommen Auflagen häufiger nicht nach als Frauen

Das ist richtig: Im Dezenber 2018 fingen sich 4,4 Prozent der männlichen Hartz-IV-Bezieher eine Sanktion ein, aber nur zwei Prozent der Frauen. Sie machen zwar die Hälfte der Hartz-IV-Bezieher aus, aber nur knapp ein Drittel der Sanktionierten. Auch Ausländer waren mit 2,4 Prozent unterdurchschnittlich häufig betroffen.

 

Junge Leuten verbummeln besonders häufig Termine oder kommen Auflagen nicht nach

Auch das stimmt: 4,1 Prozent der Unter-25-Jährigen wurden die Leistungen gekürzt. Ihnen drohen besonders drakonische Strafen: Schon beim ersten Fall wird Alg II komplett gestrichen und nur noch die Kosten der Unterkunft übernommen. Im Wiederholungsfall fällt auch das weg.

 

Der Hartz-IV-Satz von aktuell 424 Euro für Singles plus Miete reicht sowieso kaum zum Leben. Sanktionen sind daher dramatisch

Wenn die Jobcenter Sanktionen verhängten, kürzten sie den Hartz-IV-Satz im Dezember 2018 im Schnitt um 109 Euro. Auf dieser Höhe bewegen sich die Einschnitte seit 2011. Sie fallen nicht ganz so dramatisch aus, weil bei Terminversäumnissen nur um zehn Prozent gekürzt wird. Bei Einschnitten von mehr als 30 Prozent gibt es auf Antrag Sachleistungen wie Gutscheine oder Direktzahlungen, etwa an den Stromversorger. Sind minderjährige Kinder im Haushalt, werden sie automatisch erbracht.

Gerade bei Jungen wird drastisch gekürzt

Das ist so: Wenn Unter-25-Jährigen eine Sanktion aufgebrummt bekamen, erhielten sie im Schnitt 125 Euro weniger. Sie traf auch besonders oft, dass das Geld vom Staat vorübergehend ganz gestrichen wurde: Fast die Hälfte der 7000 Betroffenen war unter 25 Jahre alt. Kein Wunder, dass häufig gefordert wird, diese Sonderregelung für Junge zu streichen. Dem schließt sich auch BA-Chef Detlef Scheele an: „Drohende Wohnungslosigkeit hilft uns nicht weiter. Wir verlieren die jungen Menschen dann aus dem Auge und können uns nicht mehr kümmern“, will auch er die schärferen Sanktionsregeln abschaffen.“ Er ist allerdings dagegen, die Sanktionen ganz abzuschaffen, wie dies etwa die Linke fordert. 

 

In Baden-Württemberg ist die Lage besonders gut

2018 wurde im Schnitt 2,8 Prozent der Leistungsberechtigten Hartz IV gekürzt. Damit stand der Südwesten besser da als der Bundesdurchschnitt. Auch Bayern hatte mit drei Prozent eine etwas schlechtere Quote. Termine wurden seltener versäumt, Pflichten der Eingliederungsvereinbarung dagegen besonders häufig verletzt.