Auf ihrer Klausurtagung hat die SPD die Zukunft im Blick. Tatsächlich aber richtet sich die Partei mit dem neuen Konzept vor allem in die Vergangenheit. Hartz IV – von manchen als Grundstein der jetzigen Wirtschaftsentwicklung bewundert, von anderen als Grabstein der SPD verachtet – soll nicht mehr Hartz IV, sondern Bürgergeld heißen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Hartz IV soll erst später kommen: Für Arbeitnehmer, die über einen langen Zeitraum in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, soll das Arbeitslosengeld I (in der Regel 60 Prozent des Nettolohns) länger als zwölf Monate gezahlt werden. Wer 20 Jahre gearbeitet hat, soll es 15 Monate bekommen. Nach 25 Jahren erhöht sich die Alg I-Zeit auf 18 Monate und nach 30 Jahren auf 21 Monate.
- Wer nach Beginn der Arbeitslosigkeit eine Fortbildung oder Umschulung anstrebt, kann den Bezug des Alg I weiter verlängern, mit dem Arbeitslosengeld Q. Die Weiterbildung kann über zwei Jahre laufen, jedoch wird es im zweiten Jahr auf die Hälfte des Alg I angerechnet.
- Vor den Reformen der Agenda 2010 war es möglich, Älteren über die verhältnismäßige lange Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes einen früheren Ausstieg aus dem Berufsleben zu ermöglichen. Das führte zu Missbrauch. Durch die neue Regelung könnte eine solche Situation erneut entstehen. Das weiß die SPD. Sie will dem einen Riegel vorsetzen – indem sie beispielsweise vom Arbeitgeber gezahlte Abfindungen auf den Bezug des Alg I anrechnen lassen will
- Natürlich will die SPD auch den Namen Hartz IV loswerden und durch „Bürgergeld“ ersetzen. Damit das gelingt, soll das Bürgergeld weniger bedrohlich ausgestaltet werden. Wer wegen anhaltender Arbeitslosigkeit nicht mehr Alg I sondern Bürgergeld erhält, muss zunächst keine Vermögensprüfung fürchten. Das heißt, angespartes Geld oder Aktienbesitz führt in den ersten zwei Jahren nicht zu einer Kürzung des Bürgergeldes. Auch die Wohnungsgröße wird 24 Monate lang nicht geprüft. In dieser Zeit soll keiner mehr umziehen müssen.
- Wer arbeitet, sollte auch davon leben können, meint die SPD und plädiert dafür, den Mindestlohn von derzeit 9,19 auf 12 Euro anzuheben. Damit soll zweierlei erreicht werden. Zum einen soll sich die Zahl der Aufstocker verringern, das sind Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dem Hartz-IV-Niveau liegen und die deshalb einen Anspruch auf staatliche Zuschüsse haben. Längerfristig will die SPD mit dem höheren Mindestlohn zudem verhindern, dass die Arbeitnehmer in der Rente auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind.