Auszubildende sollen einem Bericht zufolge von 2020 an im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten.

Ausbildung: Gehalt wird jährlich erhöht

Die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag) schrieben unter Berufung auf das Bundesbildungsministerium zudem, in den Folgejahren solle sich die Mindestausbildungsvergütung weiter erhöhen – im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Im zweiten und dritten Lehrjahr seien ebenfalls Erhöhungen geplant. Laut dem Bericht soll die Reform des Berufsbildungsgesetzes von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

Einführung des Azubi-Mindestlohns: Friseure warnen davor

Im Friseurhandwerk wird derzeit teilweise deutlich weniger gezahlt. Laut Bundesinstitut für Berufsbildung bekamen Friseur-Azubis 2018 durchschnittlich im ersten Lehrjahr im Westen 498 Euro und im Osten 325 Euro. Der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks (ZDFH) hat vor der Einführung eines Azubi-Mindestlohns gewarnt. „Die Mindestausbildungsvergütung bleibt ein Eingriff in die Tarifautonomie. Nach dem Mindestlohn ist das schon der zweite“, sagte ZDFH-Hauptgeschäftsführer Jörg Müller den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Märkische Oderzeitung, Südwest Presse, Lausitzer Rundschau, Schwäbische Zeitung, Dienstagausgabe). Er sehe den Schritt sehr skeptisch, schließlich sei die Tarifautonomie ein hohes Verfassungsgut.
Müller befürchtet, dass die deutliche Anhebung zu einer Senkung der Azubiquote in der Branche führen könnte. „Derzeit gibt es eine hohe Ausbildungsbereitschaft“, sagte er. Diese könnte aber kippen, wenn sich abzeichnet, dass die Betriebe vor der Anstellung von Azubis zurückschrecken, weil sie sich nicht rentiert. Müller erinnerte daran, dass vor allem „eher praktisch orientierte Jugendliche“ dieses Berufsfeld wählen. „Was passiert dann mit denen, die sich nicht berufen fühlen, den Bachelor zu machen?“, stellte er zur Debatte.

Erstmals gesetzlicher Mindestlohn für Azubis

Mit der Reform werde erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben – analog zum gesetzlichen Mindestlohn. Umstritten war in der Regierung bis zuletzt die Höhe der Zahlungen. „Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt, Ausbildungsplätze anzubieten“, hieß es laut dem Bericht dazu aus dem Ministerium.
Karliczek habe deswegen Zugeständnisse gemacht: Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gebe, könne es passieren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekämen.

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