Nach der grundsätzlichen Einigung im Koalitionsausschuss haben sich die Parteien der Ampel-Koalition nun auch auf einen konkreten Gesetzentwurf zum Austausch von Gas- und Ölheizungen geeinigt. Der Ursprungsentwurf wurde damit deutlich entschärft.
Zwar wird es weiterhin die Pflicht geben, ab Anfang kommenden Jahres nur noch Heizungen einbauen zu dürfen, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wurde jedoch die Austauschpflicht für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind, gestrichen.

Austausch alter Heizungen: Wer davon ausgenommen sein könnte

Außerdem wird es Ausnahmen für ältere Menschen geben. Über 80-Jährige sollen von der Pflicht zum Einbau einer teuren 65-Prozent-Heizung entbunden werden.
„Dass der Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz jetzt ein gemeinsamer aller Regierungsparteien ist, befriedet hoffentlich die Debatte und sorgt dafür, dass über das wichtige und schwierige Thema ruhig und besonnen argumentiert wird“, erklärte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag. Aus der Opposition kam hingegen Kritik. Der energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung, forderte, der Weg zum klimaneutralen Heizen müsse „technologieoffen und sozial verträglich“ sein. „Die Menschen müssen beim Klimaschutz mitgenommen werden.“