Arbeitszeitgesetz bald neu?: Wöchentliche Arbeitszeitgrenze statt Acht-Stunden-Tag – DGB blockiert

Eine elektronische Stechuhr erfasst die Arbeitszeit von Beschäftigten. Die Regierung in Deutschland will das Arbeitszeitgesetzes lockern und eine wöchentliche Grenze anstelle der tägliche acht Stunden einführen. (Symbolbild)
Jan Woitas/dpa- Bundesregierung plant wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit – Ziel: mehr Flexibilität.
- Gewerkschaften lehnen ab: Acht-Stunden-Tag bleibt „unverzichtbares Schutzrecht“.
- DGB Bayern beschließt Resolution „Acht Stunden sind genug – heute und in Zukunft“.
- Aktuell: Acht Stunden täglich, bis zu zehn Stunden erlaubt, wenn Ausgleich erfolgt.
- CSU drängt auf Gesetzesänderung noch in diesem Jahr. Opposition kritisiert Belastung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Mit einer wöchentlicher Höchstarbeitszeit anstelle des aktuell geltenden Acht-Stunden-Tags will die Bundesregierung das Arbeitszeitgesetz flexibler machen. Die Gewerkschaften sperren sich dagegen mit der Forderung: Die tägliche Begrenzung der Arbeitszeit soll ein „unverzichtbares Schutzrecht für die Beschäftigten“ bleiben. Bei der Bezirkskonferenz des DGB Bayern in Ingolstadt beschlossen die Delegierten eine Resolution mit dem Titel „Acht Stunden sind genug - heute und in Zukunft“.
Koalition will wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeit
Der Beschluss richtet sich gegen die Pläne der Bundesregierung, anstelle der bisherigen täglichen Begrenzung der Arbeitszeit ein wöchentliches Limit zu erlauben. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, Unternehmen und Beschäftigte wünschten sich mehr Flexibilität. „Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen.“ Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte die Debatte kürzlich befeuert, weil er das Arbeitszeitgesetz auf einem Neujahrsempfang in Halle als Beispiel eines verzichtbaren Gesetzes genannt hatte. Die CSU fordert eine Änderung noch in diesem Jahr.
Derzeit bis zu zehn Stunden erlaubt
In dem Gesetz sind werktäglich acht Stunden als Regelarbeitszeit vorgeschrieben. Erlaubt sind bis zu zehn Stunden, wenn innerhalb eines halben Jahres der Acht-Stunden-Schnitt nicht überschritten wird. „Wer heute längere Arbeitstage fordert, blendet aus, wie sehr viele Beschäftigte bereits heute gefordert sind“, sagte der am Vortag wiedergewählte DGB-Landesvorsitzende Bernhard Stiedl. „Die Belastungsgrenzen sind vielerorts längst erreicht.“

