SWP+SWP+Änderung beim Jugendschutz geplant
: Bier mit Mama und Papa? „Begleitetes Trinken“ soll abgeschafft werden

Ein Gläschen zum Probieren unter Aufsicht – so wollte das Jugendschutzgesetz von 1952 schon 14-Jährige zum verantwortungsbewussten Alkoholkonsum erziehen. Das will Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) ändern.
Von
Frederik Herrmann
Berlin
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Jugendliche und Alkohol: ILLUSTRATION - 28.05.2016, Berlin: Wer seinen Kindern einen verantwortungsbewußten Umgang mit Alkohol beibringen möchte, sollte auch das eigene Trinkverhalten hinterfragen. (zu dpa: «Lauterbach für Verbot von «begleitetem Trinken» für Jugendliche») Foto: Alexander Heinl/dpa/dpa-tmn +++ dpa-Bildfunk +++

Alkohol ab 14 – in Begleitung der Eltern ist das erlaubt. Noch. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Sonderregelung streichen, die seit 1952 gilt. Künftig wäre dann der Konsum von Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren erlaubt.

Alexander Heinl/dpa-tmn/dpa