Das Coronavirus verbreitet sich immer stärker in Europa und der Welt, viele europäische Länder, darunter Italien, Spanien und Frankreich, haben Ausgangssperren verordnet. In Deutschland haben mittlerweile mehrere Orte und Städte Ausgangssperre beziehungsweise eine strikte Quarantäne verhängt - zuletzt die sachsen-anhaltinischen Orte Jessen und Schweinitz. Im Süden und Südwesten waren Freiburg in Baden-Württemberg und Mitterteich in Bayern. Beide Städte befinden sich wegen der Corona-Krise in Ausnahmezuständen.

Kontaktverbot in Deutschland wegen Corona

Am Sonntag, 22.03.2020, haben die Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen.
Das Kontaktverbot sieht ein Verbot von Ansammlungen von mehr als zwei Personen für ganz Deutschland vor. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. Diese Regelung gilt zunächst für 14 Tage.
Ziel der Maßnahme sei es, die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu verringern und die Fortsetzung von Infektionsketten zu unterbrechen.

Bundesjustizministerin zum Coronavirus: „Es geht darum, Leben zu retten“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat die für vorerst zwei Wochen geltenden Kontaktverbote wegen der Corona-Krise verteidigt. „Es geht darum, Leben zu retten“, sagte Lambrecht. Es müsse nun abgewartet werden, wie sich die Zahlen entwickelten. Gegebenenfalls könnten die von Bund und Ländern am Sonntag getroffenen Maßnahmen verlängert werden, aber „niemand möchte länger als notwendig die Bewegungsfreiheit einschränken“.
Ausgenommen von den Kontaktverboten sind Angehörige des eigenen Hausstands. Weiter möglich sind der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport an der frischen Luft. Auf bundesweite Ausgangsbeschränkungen konnten sich Bund und Länder nicht einigen.

Was bedeutet eine Ausgangssperre? Was ist erlaubt?

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt unter anderem auch Schutzmaßnahmen, unter welche auch die Ausgangssperre fällt. Das zuständige Landratsamt von Mitterteich stützt sich mit seiner Entscheidung auf den Paragrafen 28 im Infektionsschutzgesetz. Der Paragraph sieht vor, dass zuständige Behörden Personen verpflichten können, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten.
Konkret bedeutet eine Ausgangssperre: Menschen dürfen ihre Wohnungen oder Häuser nicht mehr „ohne triftigen Grund“ verlassen.
Erlaubt sind unter anderem noch:
  • Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte mit Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Einkäufe
  • Apotheken- und Arztbesuche
  • Tanken
  • Bargeldabheben
  • Lieferverkehr
  • Hilfeleistungen für Bedürftige
  • Versorgung von Haustieren

Was bedeutet ein Kontaktverbot?

Zur Eindämmung der Corona-Krise sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen in ganz Deutschland verboten werden. Ausgenommen werden Angehörige, sowie Personen, die in einem Haushalt leben.
Ausgenommen seien „Kernfamilien“, Lebenspartner, zwingende berufliche Gründe, der öffentliche Nahverkehr und Beerdigungen.

Gilt die Zwei-Personen-Regel auch für die eigene Wohnung?

In den am Sonntag vereinbarten Leitlinien werden die Bürger ausdrücklich aufgefordert, „die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren“. Diese Regelung erstrecke sich auch auf den Bereich der eigenen Wohnung. Für die rechtsverbindliche Umsetzung sind allerdings die Länder zuständig, so dass die einzelnen Bestimmungen unterschiedlich ausfallen können.

Ist es durch das Kontaktverbot untersagt, die eigenen Eltern zu besuchen?

Ausgenommen von der Zwei-Personen-Regelung der Leitlinien sind lediglich Mitglieder des eigenen Haushalts - und damit keine erwachsenen Kinder, die nicht mehr bei Vater und Mutter wohnen. Da „Notbetreuung“ und „Hilfe für andere“ weiterhin möglich sein sollen, sind im Einzelfall sicherlich Ausnahmen denkbar - die müssten dann allerdings gut begründet sein, weil bei Verstößen gegen die Leitlinien empfindliche Geldbußen drohen. Bei einem befreundeten Pärchen auf ein Glas Wein vorbeischauen oder ein Besuch des Spielkameraden der Kinder fallen jedenfalls nicht unter mögliche Ausnahmeregeln. Paare, die in verschiedenen Wohnungen leben, dürfen sich in der Regel aber weiterhin besuchen.

Muss man jetzt mit Kontrollbesuchen der Polizei rechnen?

Wohl eher nicht - auch wenn das Bundesinnenministerium darauf verweist, dass die Kontrollen und Sanktionen in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer fallen. Aber zwischenmenschliche Kontakte im Privaten seien kaum zu kontrollieren und daher handle es sich eher um einen Appell.

Wie werden Ausgangsbeschränkungen überhaupt kontrolliert?

Polizei und Ordnungsamt sind im Fall einer Ausgangssperre dazu verpflichtet, die Einhaltung zu kontrollieren. Beispielsweise stehen in Mitterteich am Ortseingang Polizisten, die eintreffende Fahrzeuge und Personen überprüfen. In Frankreich und Italien patrouillieren Polizisten durch die Straßen und überprüfen gegebenenfalls Personen. In Spanien werden aktuell auch Drohnen von der Polizei eingesetzt und Menschenansammlungen ausfindig zu machen. Personen, die das Haus verlassen, müssen in den genannten Ländern Formulare mit sich tragen. In diesem Formular muss man den Grund angeben, warum man unterwegs ist. Außerdem müssen Namen, Geburtsdatum und Wohnort angegeben werden. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet.
Durchgesetzt werde das Kontaktverbot von den Ordnungsämtern und der Polizei. Bei leichten Verstößen drohten Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, schwerere Verstöße würden strafrechtlich verfolgt. In Ulm wird die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen übrigens auch per Hubschrauber aus der Luft überwacht, wie die Polizei auf Anfrage bestätigte.

Welche Behörden sind für Ausgangssperre und Kontaktverbot zuständig?

Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes sind in der Regel die kommunalen Gesundheitsämter. Allerdings können die Länder ihren Kommunen Weisungen erteilen - wie es etwa beim Verbot von Veranstaltungen mit zahlreichen Teilnehmern geschehen ist. Außen vor ist der Bund: Er kann keine Ausgangssperre verhängen. Die Beratungen von Bundesregierung und Ministerpräsidenten dienen vor allem einer gemeinsamen Vorgehensweise.

Was bedeutet ein Niederlassungsverbot?

Die Landesregierung plant zur Eindämmung des Coronavirus ein Niederlassungsverbot für Gruppen, die sich auf öffentlichen Plätzen treffen. Das dient dazu, die tatsächlichen Sozialkontakte unterhalb einer Ausgangssperre so weit wie möglich und geboten zu verringern, hieß es aus den Kreisen.

Angela Merkel zur Ausgangssperre

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte noch drastischere Maßnahmen gegen die Virusausbreitung nicht ausgeschlossen. „Wir werden als Regierung stets neu prüfen, was sich wieder korrigieren lässt, aber auch: was womöglich noch nötig ist“, sagte sie in der ersten außerplanmäßigen Fernsehansprache in ihrer fast 15-jährigen Amtszeit. Sie appellierte darin an die Deutschen, ihren Beitrag für die Eindämmung des Coronavirus zu leisten und Sozialkontakte zu meiden. Abstand sei jetzt Ausdruck von Fürsorge, sagte Merkel.