Zusatzbeitrag für Krankenkasse: Aktuelle Tabelle der Zusatzbeiträge für die Krankenversicherung

Die Krankenversicherung für Millionen Deutsche soll im kommenden Jahr teurer werden.
Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpaFür das kommende Jahr werden Millionen Deutsche mehr für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen. Experten rechnen mit einem kräftigen Aufschlag bei den sogenannten Zusatzbeiträgen für die einzelnen Krankenkassen. So sagte Jens Baas, der Chef der Techniker Krankenkasse, der mit 11,7 Millionen Versicherten größten deutschen Krankenkasse: "Fast alle Kassen werden ihren Beitrag erhöhen oder haben es schon getan - und zwar kräftig."
Aktuelle Tabelle: So hoch sind die Zusatzbeiträge der Krankenkassen
Schaut man sich die Zusatzbeiträge der unterschiedlichen Krankenkassen in Deutschland an, gibt es teils große Unterschiede. Den höchsten Zusatzbeitrag erhebt zum Stichtag 27. November 2024 die Kaufmännische Krankenkasse mit 3,28 Prozent. Bei der Techniker Krankasse beträgt dieser aktuell 1,2 Prozent. Je nach Höhe des Verdienstes kann das einen Unterschied von zweistelligen Euro-Beträgen ausmachen, die der Versicherte im Geldbeutel hat, und das Monat für Monat. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag als Orientierungsmarke für die Kassen im nächsten Jahr 2,5 Prozent betragen. In diesem Jahr liegt dieser bei 1,7 Prozent. Der GKV-Spitzenverband ist die Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenkassen und bietet hier auf seiner Website eine stets aktuelle Tabelle mit den Zusatzbeiträgen vom derzeit 95 Krankenversicherungen in Deutschland an.
Was ist der Zusatzbeitrag der Krankenkassen?
Zurzeit liegt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent. Die Hälfte, das heißt 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Krankenkassen können außerdem einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussichtlichen Ausgaben ausreichen. Dessen Höhe wird von jeder Kasse selbst festgelegt. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern geleistet. Krankenkassenmitglieder können ihre Krankenkasse wechseln, wenn diese den Zusatzbeitragssatz erhöht.
