Samen und Stecklinge: Wo kann man Cannabis legal kaufen?

Die kontrollierte Freigabe gilt seit dem 1. April. Wo ist Cannabis jetzt legal erhältlich?
Georg Wendt/dpaViele freuen sich sicherlich darauf, ihr erstes, legal besessenes Cannabis zu rauchen. Mit Spannung wurde das Cannabis-Gesetz der Ampel-Koalition erwartet, zum 1. April 2024 trat es in Kraft. Es gibt allerdings keine Geschäfte, die Cannabis verkaufen. Wie kommt man jetzt an einen Joint?
Wo kann man Cannabis ab dem 1.4. kaufen?
Einfach Cannabis nach niederländischem Vorbild mal um die Ecke einkaufen geht nicht. Anders als ursprünglich geplant, wird es vorerst keine Geschäfte geben, welche die Droge verkaufen.
Mittelfristig ist auch ein Verkauf über Fachgeschäfte geplant. Die Bundesregierung will dies aber erst in einer zweiten Stufe und über ein weiteres Gesetz regeln, das derzeit vorbereitet wird. Geplant sind Modellregionen, in denen für fünf Jahre auch der kommerzielle Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet wird. Die geplanten Clubs sind somit neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle.
Legales Cannabis aus Eigenanbau
Übrig bleibt gesetzlich bis zur Einführung der Anbauvereinigungen im Juli noch der Eigenanbau. In Deutschland ist es erwachsenen Personen erlaubt, die seit mindestens sechs Monaten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land haben, zum Eigenkonsum pro volljähriger Person eines Haushalts bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anzubauen. Jegliche zusätzlichen Cannabis- oder Nutzhanfpflanzen über die Anzahl von drei hinaus müssen umgehend und vollständig vernichtet werden. Pro erwachsene Person am Wohnsitz ist der Besitz von insgesamt 50 g getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt.
Anbauvereinigungen und Social Clubs: Start zum 1. Juli
Zum 1. Juli erlaubt werden auch „Anbauvereinigungen“. Also so etwas wie Clubs für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – am Tag höchstens 25 Gramm je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein. Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, auch Cannabis-Konsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden.
Cannabis aus Social Clubs und Anbauvereinigungen beziehen
Um gemeinschaftlich angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform, also als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Die Packung muss neutral sein. Auf einem Infozettel müssen unter anderem das Gewicht in Gramm, die Sorte, der durchschnittliche THC-Gehalt in Prozent und Hinweise zu Risiken des Konsums aufgeführt werden. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereinigungen durch ihre Mitgliedsbeiträge. Geregelt sind auch Dokumentationspflichten und amtliche Kontrollen.
Online: Cannabis-Samen kaufen ab dem 1. April
Es ist gestattet, dass Cannabis-Samen aus EU-Mitgliedsstaaten für den privaten Eigenanbau eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz sowie der Versand nach Deutschland sind erlaubt. Des Weiteren können bis zu sieben Cannabis-Samen oder fünf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen an volljährige Nicht-Mitglieder für den privaten Eigenanbau weitergegeben werden, sofern sie beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Bei einer kombinierten Weitergabe von Samen und Stecklingen dürfen insgesamt höchstens 5 Samen und Stecklinge abgegeben werden. Nicht-Mitglieder sind in diesem Fall verpflichtet, der Anbauvereinigung die entstandenen Selbstkosten für die Herstellung der weitergegebenen Cannabis-Samen oder Stecklinge zu erstatten.
Cannabis: Samen und Pflanzen im Baumarkt kaufen?
Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis wollen die meisten deutschen Baumärkte zunächst kein Saatgut für Cannabis-Pflanzen in ihr Sortiment aufnehmen. Die Ketten Obi, Toom, Hornbach und Bauhaus antworteten auf dpa-Anfrage übereinstimmend, die Teil-Legalisierung habe keine Auswirkungen auf ihr Sortiment. Cannabis ist somit als Samen- oder Pflanzen bis auf Weiteres bei Baumärkten nicht erhältlich. Cannabis-Samen dürfen dem Gesundheitsministerium zufolge aber aus EU-Mitgliedsstaaten legal eingeführt werden.
Cannabis vom Nachbar oder Freunden erhalten?
Cannabis aus dem privaten Eigenanbau dient dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Somit entfällt gesetzlich auch die Möglichkeit, Cannabis legal im Bekanntenkreis zu erwerben.
Cannabis aus dem Ausland einführen
Die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU wurde zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine legalisiert. Die Einfuhr von Cannabis bleibt laut dem Ersten und der Polizei in der Grafschaft Bentheim allerdings weiterhin verboten. Cannabis zum Beispiel in den Niederlanden zu kaufen und mit nach Deutschland zu nehmen, ist demnach nicht erlaubt.
Cannabis-Verkauf bleibt strafbar
Mit dem 1. April wurde der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Der Verkauf von Cannabis werde jedoch weiter konsequent strafrechtlich verfolgt, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Staatsanwaltschaften Freiburg, Lörrach und Waldshut-Tiengen sowie des Polizeipräsidiums Freiburg. Dealen bleibt damit strafbar. Einige Strafen wurden sogar verschärft, mit dem Ziel, den Jugendschutz zu verstärken. So wird etwa der Verkauf von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe, statt bisher einem Jahr geahndet.
Cannabis-Gesetz: Konsum, Besitz, Weitergabe und Handel
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen im Zuge des Cannabis-Gesetzes gibt es hier auf unserer Cannabis-Themenseite.
(Mit Material der dpa und AFP)
