Warnstreiks im ÖPNV am Freitag und Samstag
: Kein Streik in Stuttgart

Baden-Württemberg bleibt von den Streiks am Freitag und Samstag verschont. Ob nächste Woche gestreikt wird, ist noch offen.
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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U-Bahn der SSB

U-Bahn der SSB

Sebastian Gollnow/dpa

Für Pendler in Stuttgart gibt es vorerst Entwarnung: Im kommunalen Nahverkehr ist für morgen und übermorgen kein Warnstreik angekündigt. Das teilte ver.di nach der dritten Verhandlungsrunde mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) am 26. Februar 2026 in einer Pressemeldung mit. Allerdings können Fahrgäste noch nicht endgültig aufatmen. Denn im Tarifstreit könnte es schon bald weitergehen. Neue Streikaktion sind nicht auszuschließen.

Wird nächste Woche gestreikt?

Nach Angaben von ver.di fand am Donnerstag in Stuttgart die dritte Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft und dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) statt. Im Mittelpunkt stand ein neues Angebot der Arbeitnehmerseite: ein sogenanntes Kompensationspaket.

Laut der Pressemitteilung schlägt ver.di vor, bereits beschlossene künftige Verbesserungen ausschließlich an Gewerkschaftsmitglieder weiterzugeben. Damit wolle man gleichzeitig finanzielle Entlastungen für die kommunalen Verkehrsunternehmen ermöglichen und dennoch Verbesserungen für Beschäftigte durchsetzen. Die Gewerkschaft schätzt das Einsparvolumen für die Arbeitgeber durch diese Differenzierung auf mehrere Millionen Euro pro Jahr.

Die Arbeitgeber lehnten diesen Vorschlag jedoch am Donnerstag ab. Ver.di erwartet nach eigenen Angaben bis Montag eine Rückmeldung des KAV, ob diese Ablehnung bestehen bleibt. Sollten die Arbeitgeber das Kompensationspaket endgültig zurückweisen, werde man noch am Montag über weitere Arbeitsniederlegungen entscheiden.

Hintergrund der Tarifrunde

In Baden-Württemberg betrifft die Manteltarifrunde laut ver.di rund 6.700 Beschäftigte in sieben kommunalen Nahverkehrsbetrieben, darunter auch Stuttgart. Gefordert werden unter anderem höhere Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Samstagsarbeit, eine Anhebung der Überstundenzuschläge sowie Zulagen entsprechend der individuellen Entgeltstufe.