Wahllokale zur Landtagswahl 2026
: Ab wann und wie lange haben die Wahllokale in Rheinland-Pfalz geöffnet?

Die Wahllokale zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 haben klar geregelte Öffnungszeiten. Wer darf wann gehen?
Von
Daniel Steiger
Mainz
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Sachsen wählt den Bundestag: ARCHIV - 06.05.2021, Sachsen-Anhalt, Magdeburg: «Wahlbenachrichtigung» steht auf einem Couvert. (zu dpa: «Was man zur Stimmabgabe bei der Landtagswahl wissen sollte») Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wann kann am Sonntag in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt werden?

Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Am Sonntag, 22. März 2026, sind rund drei Millionen Wahlberechtigte in Rheinland-Pfalz aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Wie lange die Wahllokale geöffnet haben, ist klar geregelt.

Wahl in RLP: Was genau wird gewählt?

Am 22. März wird ein neues Landesparlament in Rheinland-Pfalz gewählt. Die Abgeordneten des Landtags in RLP werden für fünf Jahre gewählt. Die Wahl in diesem Bundesland verbindet eine Personenwahl in Wahlkreisen mit einer Verhältniswahl über Parteilisten. Der Landtag in Mainz besteht im Regelfall aus 101 Abgeordneten:

  • 52 Abgeordnete werden direkt in den Wahlkreisen gewählt
  • 49 Abgeordnete ziehen über Landes- oder Bezirkslisten der Parteien ein

Wieviele Stimmen gibt es bei der Landtagswahl 2026?

Die Wähler in Rheinland-Pfalz haben am Sonntag zwei Stimmen:

  • die Wahlkreisstimme: Mit ihr wird eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt in den Landtag gewählt
  • die Landesstimme: Mit ihr wird eine Partei oder Wählervereinigung gewählt. Sie entscheidet über die Sitzverteilung der Parteien im Landtag.

Parteien ziehen nur dann in den Landtag ein, wenn sie mindestens fünf Prozent der Landesstimmen erreichen.

Öffnungszeiten der Wahllokale: Wann und wie lange haben sie geöffnet?

Die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz findet am Sonntag, 22. März 2026, statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Nach dem Schließen der Wahllokale wird sofort mit der Auszählung der Stimmen begonnen.

Ab 16 oder ab 18? - Wer darf in Rheinland-Pfalz wählen gehen?

Für alle Interessierten, die am 22. März zur Wahlurne schreiten wollen, gibt es zwei Bedingungen. Wahlberechtigt in Rheinland-Pfalz sind am Sonntag alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz wohnen. In anderen Bundesländern gelten teils andere Regeln. So durften bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg jüngst auch schon 16-Jährige ihre Stimme abgeben.