Wahlbenachrichtigung verloren?
: So darf man in Rheinland-Pfalz 2026 trotzdem wählen

Der Wahlschein ist weg? Unter gewissen Voraussetzungen darf am Sonntag zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz trotzdem gewählt werden.
Von
Daniel Steiger
Mainz
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Wahlbenachrichtigung: ILLUSTRATION - 29.04.2024, Baden-Württemberg, Stuttgart: Eine geöffnete amtliche Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch. (zu dpa: «Wahlpanne in Magdeburg: 12.000 Menschen bekommen neue Briefe») Foto: Marijan Murat/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wer seinen Wahlschein verloren hat, kann am 22. März 2026 in Rheinland-Pfalz trotzdem wählen gehen. Wir erklären, wie.

Marijan Murat/dpa

Am Sonntag, 22. März 2026, wird in Rheinland-Pfalz ein neuer Landtag gewählt und die Wahlbenachrichtigung ist weg? Dann gibt es gute Nachrichten. Die Stimmen dürfen nämlich unter gewissen Voraussetzungen trotzdem abgegeben werden.

Wahlschein weg? So darf man in Rheinland-Pfalz trotzdem wählen

Auf der Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz stehen auch alle Informationen zum zuständigen Wahllokal und in welchem Raum man die Stimme abgeben kann. Alle Stimmberechtigten sollten von der Gemeindeverwaltung spätestens am 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann auch bei der Wohnortgemeinde nachfragen, wo sich das entsprechende Wahllokal befindet. Wenn die Verwaltungen schon geschlossen haben, hilft oft auch die Erfahrung aus vergangenen Wahlen oder eine Nachfrage beim Nachbarn. Voraussetzung, dass man auch ohne Wahlschein wählen darf, ist die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Dort sollten alle Namen enthalten sein, die bereits länger als drei Monate ihren Wohnort nicht verändert haben. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt, vergessen oder verloren wurde, reicht im zuständigen Wahllokal auch die Vorlage des Ausweises. Ein Ausweisdokument, wie beispielsweise der Personalausweis oder Reisepass, ist aber in jedem Fall zwingend notwendig.

Wer darf am Sonntag in RLP wählen?

Das Wahlalter zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz beträgt weiterhin 18 Jahre - anders als in Baden-Württemberg. Mehrere Anläufe der Ampel-Regierung, das Wahlalter auf 16 Jahre zu senken, scheiterten, weil die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht erreicht wurde. CDU und AfD sind dagegen. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die Erststimme entscheidet über die Direktkandidaten, die Zweitstimme über die Parteien. Zwölf Parteien stehen zur Wahl. 101 Abgeordnete werden gewählt.