Verkaufsoffener Sonntag in BW
: In diesen Städten kann man am Muttertag shoppen (10. Mai 2026)

Diesen Sonntag findet in mehreren Städten in Baden-Württemberg wieder ein verkaufsoffener Sonntag statt. Wo öffnen die Läden am 10.05.2026 ihre Türen?
Von
David Hahn
Stuttgart
Jetzt in der App anhören
Verkaufsoffener Sonntag in Hamburg: ARCHIV - 24.09.2023, Hamburg: Zahlreiche Menschen gehen am verkaufsoffenen Sonntag auf der Spitalerstraße. (zu dpa: «Verkaufsoffener Sonntag lockt Besucher in die Geschäfte») Foto: Georg Wendt/dpa - ACHTUNG: Verwendung nur im vollen Format +++ dpa-Bildfunk +++

Verkaufsoffener Sonntag am 10.05.2026 in Baden-Württemberg: Wo kann man am Wochenende shoppen gehen? (Symbolbild)

Georg Wendt/dpa

Der Muttertag steht vor der Tür. Wer das Wochenende dafür nutzen mag, um Geschenke zu besorgen oder auf Shopping-Tour zu gehen, hat in vielen Städten in Baden-Württemberg diese Woche auch am Sonntag Gelegenheit dazu. Wo findet am 10.05.2026 überall ein verkaufsoffener Sonntag statt?

Verkaufsoffener Sonntag am 10. Mai in Baden-Württemberg

Je nach Ort können die Termine der verkaufsoffenen Sonntage variieren. Hier gibt es eine Liste der Städte, in denen man diesen Sonntag, den 10.05.2026, einkaufen kann*:

  • 70173 Stuttgart (Bad Cannstatt 13 bis 18 Uhr, Weilimdorf bis 18 Uhr)
  • 73779 Deizisau („Deizisauer Frühlingserwachen“, von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr)
  • 74321 Bietigheim-Bissingen (11:00 bis 18:00 Uhr)
  • 74821 Mosbach (13:00 bis 18:00 Uhr)
  • 75057 Kürnbach (Anlass: Bauernmarkt, Krämermarkt und Kunstgewerbemarkt, 13 bis 18 Uhr)
  • 78050 Villingen-Schwenningen (Anlass: „Hamburger Fischmarkt auf Tour“, Einkaufen 13 bis 18 Uhr)
  • 87784 Westerheim
  • 88422 Bad Buchau (12 bis 17 Uhr)
  • 89129 Langenau (12 bis 17 Uhr)
  • 97922 Lauda-Königshofen (Maimarkt, Markt ab 11:00 Uhr, Geschäftszeiten 12:00 bis 17:00 Uhr)

Wie häufig ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet, hängt vom Bundesland ab, da dies Ländersache ist. Im Gesetz für Ladenöffnungszeiten Baden-Württemberg ist festgelegt, dass es im Jahr maximal drei verkaufsoffene Sonntage geben darf. Diese müssen im Zusammenhang „von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen“ stehen. Die Adventssonntage, die Feiertage im Dezember sowie der Oster- und Pfingstsonntag dürfen in Baden-Württemberg nicht freigegeben werden. Die Offenhaltung von Verkaufsstellen kann auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Das „Kontingent“ an verkaufsoffenen Sonntagen ist dann nur für den entsprechenden Bereich verbraucht. Fünf zusammenhängende Stunden dürfen als Dauer nicht überschritten werden. Spätestens um 18 Uhr müssen verkaufsoffene Sonntage enden.

*Liste ohne Anspruch auf Vollständigkeit