Verbotene Pilzsorten: Diese Strafen drohen beim Pilze-Sammeln

Alles Wichtige zu den Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen, Gebiete, in denen man nicht sammeln darf und wie viele Kilos an Pilzen man aus dem Wald holen darf.
Patrick Pleul/dpaHerbstzeit ist Pilzzeit. Für viele ist das Pilzsammeln aus dem Herbst gar nicht wegzudenken. Umso wichtiger ist es, zu wissen, welche Pilze nicht gesammelt werden dürfen und wie viele Pilze gesammelt werden dürfen. Sonst drohen saftige Bußgelder. Alles Wichtige zu den Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen, Gebiete, in denen man nicht sammeln darf und wie viele Kilos an Pilzen man aus dem Wald holen darf.
Diese Strafen drohen beim Pilzesammeln
Verstöße gegen die Regeln und Gesetze beim Pilzsammeln können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Wer mehr Pilze als für den eigenen Bedarf angemessen sammelt, muss mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich rechnen. Die zu viel gesammelten Pilze dürfen von den Behörden eingezogen werden. Auch das Sammeln in verbotenen Gebieten sowie das Sammeln von geschützten Arten wird mit einem saftigen Bußgeld bestraft.
Diese Pilze dürfen nicht gesammelt werden
In Deutschland gibt es Pilze, die man nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV
Anlage 1 zu § 1) nicht sammeln darf, weil sie geschützt sind. Dazu gehören diese Pilze:
- Semmel-Porling
- Schaf-Porling
- Grünlinge
- Echter Königsröhrling
- Sommer-Röhrlinge
- Erlen-Grünling
- Trüffel
- März-Schnecklinge
- Saftlinge
- Kaiserlinge
- weißer Bronze-Röhrling
- gelber Bronze-Röhrling
- Weiße Steinpilz
- Schwarzhütige Steinpilz
Folgende Arten sind geschützt, dürfen aber in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden:
- Pfifferlinge
- Steinpilze
- Rotkappen
- Birkenpilze
- Bratling
- Schweinsohr
- Morcheln
Auch nicht besonders geschützte Pilzsorten dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nur in geringen Mengen gesammelt werden, wie Maronenröhrlinge und Hallimasche.
So viele Kilos an Pilzen darf man sammeln
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sagt, dass wilde Pilze pfleglich entnommen werden dürfen. In geringen Mengen zum eigenen Verbrauch dürfen Pilze laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gesammelt werden. Ähnliche Formulierungen findet man in den Naturschutz- bzw. Waldgesetzen der einzelnen Bundesländer. Eine Gewichtsgrenze wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht. Als geringe Pilzmenge gilt jedoch das, was für ein bis zwei Mahlzeiten ausreicht. Das sind maximal zwei Kilogramm.
In diesem Gebieten darf man keine Pilze sammeln
In Naturschutzgebieten, in Nationalparks, in Schonungen (dieser Bereich darf nicht betreten werden), in Dickungen (dieser Bereich darf nicht betreten werden), in eingezäunten Waldgebieten, auf Verjüngungsflächen sowie auf Flächen, auf denen Holz geschlagen wird, dürfen keine Pilze gesammelt werden. Nachts ist das Pilzsammeln ebenfalls untersagt, um nachtaktive Tiere zu schützen. Welche Gebiete in den einzelnen Bundesländern nicht betreten werden und wo keine Pilze gesammelt werden dürfen, regeln die Waldgesetze der einzelnen Bundesländer.
