USA-Einreiseregeln
: Familiendaten, DNA - was auf Reisende zukommt

Die USA planen neue Einreiseregeln. Was Touristen und Geschäftsreisende zukünftig erwarten könnte und ob auch DNA-Abgleiche möglich sind.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Zwei Personen präsentieren ihre Reisepässe am Flughafen: ILLUSTRATION - Werden Touristen bei der Einreise in die USA bald zur Offenlegung ihrer Social-Media-Konten verpflichtet? Das schlägt zumindest die US-Grenzschutzbehörde CBP vor. (zu dpa: «8 Dinge, die Reisende 2026 wissen sollten») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Die Einreiseregeln der USA sollen sich drastisch ändern. Was auf Reisende demnächst zukommen könnte. (Symbolbild)

Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Die USA planen schärfere Einreiseregeln für Touristen aus Deutschland und vielen weiteren Ländern. Der US-Grenzschutz möchte das elektronische Einreisesystem Esta ausweiten. Künftig sollen Reisende vorab deutlich mehr Informationen über ihr Privatleben offenlegen. Was steht im offiziellen Gesetzesvorschlag und müssen Reisende demnächst neben Social-Media-Accounts, Telefonnummern und Familiendaten auch ihre DNA abgeben?

Wen betreffen die Einreiseregeln der USA?

Betroffen sind Reisende, die über ESTA visumfrei in die USA einreisen. Das gilt für Touristen und Geschäftsreisende aus mehr als 40 Staaten im Visa-Waiver-Programm.

Was bedeutet ESTA?

ESTA steht für Electronic System for Travel Authorization. Es handelt sich um die elektronische Einreisegenehmigung für Reisen in die USA ohne Visum, also beispielsweise bei Urlaubs- oder Geschäftsreisen.

Wie lange darf man künftig in die USA einreisen?

Der Aufenthalt bleibt auf maximal 90 Tage begrenzt. Voraussetzung zur Einreise in die USA ist ein elektronischer Reisepass und die genehmigte ESTA. Diese gilt zwei Jahre und erlaubt mehrere Einreisen. Die US-Behörden empfehlen, den Antrag mindestens 72 Stunden vor Abflug zu stellen.

Warum werden die Regelungen verschärft?

Die US-Regierung begründet die Pläne mit dem Schutz vor „ausländischen Terroristen und anderen Bedrohungen der nationalen Sicherheit“. In diesem Zusammenhang wurden bereits Visa-Auflagen für Studierende und Fachkräfte verschärft.

Diese Maßnahmen stehen im Raum

Nach den Plänen des US-Heimatschutzministeriums, wie sie im offiziellen Antrag genannt werdenkönnten künftig folgende Angaben verpflichtend beim ESTA-Antrag abgefragt werden:

  • Soziale Medien: Diese Angaben sollen ein Pflichtfeld für alle Antragsstellenden sein. Gefordert wird eine Offenlegung der Nutzerkonten der vergangenen fünf Jahre bei Plattformen wie X, Facebook oder Instagram. Der Sender CNN berichtete Ende vergangenen Monats unter Berufung auf einen Hotel- und Gastgewerbeverband aus dem US-Bundesstaat Florida, dass Regierungsbeamte ihnen privat gesagt hätten, es gehe dabei um Account-Namen. Zugang zu Social-Media-Konten oder spezifischen Posts müsste man dagegen nicht gewähren. Zudem würde die Grenzschutzbehörde auch nicht die Social-Media-Aktivitäten aller Antragsstellenden prüfen, heißt es.
  • Telefonnummern: Angabe aller Telefonnummern, privat und geschäftlich, der letzten fünf Jahre.
  • E-Mail-Adressen: Auflistung aller E-Mail-Adressen der vergangenen zehn Jahre, privat und geschäftlich.
  • Familiendaten: Detaillierte Angaben zu Familienangehörigen, darunter Geburtsdaten, Anschriften und Telefonnummern von Angehörigen ersten Grades, also Eltern, Geschwistern, sowie eigenen Kindern.
  • IP-Adressen und Metadaten aus elektronisch hochgeladenen Fotos
  • Biometrische Daten: Der offizielle Antrag nennt die Möglichkeit, biometrische Daten zu erheben. Diese gelten laut Antrag als „High Value Data Element“ (übersetzt „Daten mit hohem Sicherheitswert“). Aufgelistet werden dabei Gesichtsdaten, Fingerabdrücke, DNA sowie Irisdaten. Unklar ist, ob diese erhoben werden können oder, ob es zu einer „DNA-Pflicht“ kommt.
  • Weitere persönliche Daten: Zusätzliche Angaben „sofern möglich“. Die Kriterien dafür sind bislang nicht definiert.

Wann sollen die Änderungen kommen?

In einer offiziellen Anordnung vom 10. Dezember war eine 60-tägige Kommentierungsfrist vorgesehen. Diese endet am Montag, dem 9. Februar 2026. Erst danach entscheidet die Behörde über Anpassungen und einen möglichen Start. Berichte über ein sofortiges Inkrafttreten gelten als überholt. Ein genauer Zeitrahmen fehlt.

So soll der ESTA-Antrag in Zukunft ablaufen

Auch zum zukünftigen Ablauf im ESTA-Verfahren finden sich im offiziellen Regierungsvorschlag Hinweise. Künftig soll die Antragstellung ausschließlich über eine App erfolgen. Die bisherige ESTA-Website wird für Anträge abgeschaltet und nur noch zur Information und zur Statusabfrage genutzt. Hintergrund sind Sicherheitsbedenken.

Über die App lassen sich Live-Selfies erfassen, Gesichtserkennung einsetzen und sogenannte Liveness-Checks durchführen, die sicherstellen sollen, dass es sich um eine echte, aktuelle Aufnahme handelt. Zudem kann der elektronische Reisepass per NFC ausgelesen werden. Ziel ist es, Betrug zu reduzieren und unseriöse Drittanbieter auszuschalten.

Damit verbunden ist eine verbindliche Selfie-Pflicht. Antragsteller müssen künftig ein Live-Foto ihres Gesichts hochladen, zusätzlich zum Passfoto. Das gilt auch dann, wenn der Antrag durch Dritte wie Reisebüros oder Familienangehörige gestellt wird. So soll eindeutig überprüft werden, dass Antragsteller und Passinhaber identisch sind.

Parallel bauen die US-Behörden ein digitales Ausreise-System aus. Reisende können ihre Ausreise freiwillig über die CBP-App melden. Dabei werden Passdaten, ein Selfie und Standortdaten übermittelt, um zu bestätigen, dass sich die Person außerhalb der USA befindet. Das Gesicht wird biometrisch mit den bei der Einreise erfassten Daten abgeglichen. Ziel ist eine lückenlose Erfassung von Ein- und Ausreisen und der Nachweis, dass die erlaubte Aufenthaltsdauer eingehalten wurde.