
Panorama: Urteil zu Facebook-Account: Privatsphäre über den Tod hinaus
Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz.

Facebook muss die Daten Dritter nicht preisgeben, auch nicht im Todesfall.⇥
dpa