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: Urteil zu Facebook-Account: Privatsphäre über den Tod hinaus

Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz.
Von
Maria Neuendorff
Berlin
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Facebook muss die Daten Dritter nicht preisgeben, auch nicht im Todesfall.⇥

dpa