Urteil zu Angriff in Gera: Frau in Straßenbahn angezündet – Ehemann muss lebenslang hinter Gitter

Für den versuchten Mord an seiner Ehefrau muss ein 47-jähriger Mann nun lebenslang hinter Gitter, so das Urteil des Landgerichts in Gera.
Bodo Schackow/dpa- Mann zündet Ehefrau in Straßenbahn an – lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes.
- Tat ereignete sich am 16. März 2025 in Gera – Frau wurde mit Benzin übergossen und angezündet.
- Auslöser war das Ende der 30-jährigen Ehe – Ehemann wollte Frau kein selbstbestimmtes Leben erlauben.
- Opfer überlebte dank couragierter Fahrgäste und Straßenbahnfahrer – Täter stellte sich später der Polizei.
- Gericht verurteilte den 47-Jährigen zu lebenslanger Haft und 75.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Landgericht Gera hat den Mann schuldig gesprochen, der am 16. März 2025 seine Frau in einer Straßenbahn mit Benzin übergossen und angezündet hat. Unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung muss er nun lebenslang hinter Gitter. Vor Gericht hatte er die Tat gestanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Richter befand, dass der Georgier seine Frau töten wollte, weil sie in dessen Augen kein selbstbestimmtes Leben führen darf. Sie habe demnach zuvor die Ehe beenden wollen. Durch die Trennung habe der Mann sich in seinem Stolz und seiner Ehre verletzt gefühlt, so der Richter. „Sie sind kein Monster. Sie sind ein Mensch, der schwere Schuld auf sich geladen hat“, sagte er nach Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa).
Die Tat, die „wie eine öffentliche Hinrichtung“ scheine und die der Richter als versuchten Femizid beschreibt, spreche von einem Vernichtungs- und Bestrafungswillen. Der Mann habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Das Entsetzen sei weit über Gera hinaus groß gewesen. Die Frau leide weiterhin psychisch und sei für ihr restliches Leben gezeichnet. Seit sie 15 Jahre alt war, habe sie – zunächst in Georgien – im Haushalt des Mannes gelebt und sich ihm untergeordnet, er habe bestimmt.
Bereits in der Ehe gewalttätig
Seit 2018 sei der Angeklagte in Deutschland, Frau und Kinder kamen nach. Aufgrund seiner Arbeitslosigkeit habe sich das Alkoholproblem des Mannes verstärkt. Im Januar habe er seiner Frau dann eine Affäre mit einem Kollegen unterstellt, sie geschlagen und vergewaltigt. Es kam zur räumlichen Trennung und der Ankündigung von Seiten der Ehefrau, sich scheiden lassen zu wollen. Woraufhin er ihr gedroht habe, sie umzubringen.
Der Staatsanwaltschaft spricht von einer gewalttätigen Ehe. Nach besagtem Eifersuchtsanfall sei die Frau zu ihrer erwachsenen Tochter gezogen. Die Tat habe der Angeklagte geplant. Er wusste, mit welcher Straßenbahn seine Frau zur Arbeit fuhr. Das Benzin habe er zuvor an einer Tankstelle gekauft und in eine Flasche umgefüllt. Wie „ein Feuerball“ sei die Frau nach dem Angriff durch die Straßenbahn gerannt, während er dabei zusah.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der damals noch 46-jährige Mann hatte seine Frau mit dem Angriff im thüringischen Gera lebensgefährlich verletzt und flüchtete nach seiner Tat. Die Frau konnte durch das Eingreifen der Fahrgäste und der Löschaktion des Straßenbahnfahrers gerettet werden. Die Polizei leitete eine Fahndung ein. Einen Tag später stellte sich der Mann der Polizei - nach einem misslungenem Suizidversuch. Nach Aussage der Verteidigung habe ihn das Ende der 30-jährigen Ehe in eine Lebenskrise gestürzt, außerdem bereue er die Tat.
Die Kammer bewertet die Tat als heimtückisch und grausam. Der Mann habe gemeingefährliche Mittel eingesetzt und zudem auch die anderen Fahrgäste in Gefahr gebracht. Das Urteil der Richter folgt dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Außerdem muss der heute 47-Jährige ein Schmerzensgeld in Höhe von 75.000 Euro zahlen. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Der Prozess begann am 23. Oktober.
Mit Material von dpa

