Urlaubszuschüsse im Weinland
: So bekommt man in Rheinland-Pfalz Zuschüsse für Familienurlaub

Um sich einen Familienurlaub finanzieren zu können, brauchen viele Menschen Unterstützung. Hier gibt es einen Überblick darüber, was die Förderung in Rheinland-Pfalz beinhaltet.
Von
Theresa Thiem
Mainz
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Lust auf Ausflüge und Urlaub? Eine Übersicht über alle Feiertage, Brückentage und Ferien 2021 in Rheinland-Pfalz findet ihr hier.

ARCHIV - 17.07.2012, Rheinland-Pfalz, Neustadt An Der Weinstraße: Blick auf das Hambacher Schloss bei Neustadt an der Weinstraße. (zu dpa «Seilbahn zum Hambacher Schloss? - Bürgerinitiative kämpft für Projekt») Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bald beginnen die Weihnachtsferien. Für viele Familien ist es nur mithilfe von Zuschüssen möglich, Urlaub zu machen. Deshalb gibt es in Rheinland-Pfalz Urlaubsförderung.

Uwe Anspach/dpa
  • Familien in Rheinland-Pfalz erhalten Urlaubszuschüsse.
  • Unterstützt werden Familien mit niedrigem Einkommen und behinderte Kinder.
  • Zuschussbeträge: 25 Euro/Tag pro Kind, 30 Euro/Tag für behinderte Kinder.
  • Einkommensgrenzen: max. 1.073,71 Euro (Eltern), 869,20 Euro (Alleinerziehende).
  • Anträge bei Jugendherbergen, Ferienstätten oder Landesamt stellen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Um sich als Familie eine Auszeit gönnen zu können, auch wenn das Geld knapp ist oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt sind, um einen Urlaub machen zu können, gibt es in einigen Bundesländern die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen und an Förderprogrammen teilzunehmen. So besteht auch in Rheinland-Pfalz die Chance, eine Urlaubsförderung zu erhalten.

Wer erhält in Rheinland-Pfalz einen Urlaubszuschuss?

Voraussetzung für den Zuschuss sind gemeinsame Ferien in einer Familienferienstätte von gemeinnützigen Trägern, in familiengeeigneten Jugendherbergen oder auf Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Insbesondere junge Familien mit mehreren Kindern und Alleinerziehende mit jeweils oft niedrigem Familieneinkommen sowie Familien mit einem oder mehreren behinderten Familienmitgliedern werden vom Land Rheinland-Pfalz gefördert, um sich einen Familienurlaub leisten zu können.

In welchem Rahmen erhalten Familien Urlaubszuschüsse?

Grundsätzlich gilt, dass der Zuschuss für Familienferien einkommensabhängig ist. Das Familieneinkommen darf also eine von der Größe der Familie abhängende Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei der Einkommensgrenze in der sogenannten Förderstufe A, die bei den meisten bezuschussungsfähigen Familien angewendet werden kann, gilt:

  • dass beide Eltern ein Einkommen von höchstens 1.073,71 Euro haben;
  • dass Alleinerziehende ein Einkommen von höchstens 869,20 Euro haben;
  • für jedes Kind der Familie höchstens 306,78 Euro.

Die zweite Förderstufe (Förderstufe B) betrifft Familien mit besonders niedrigem Einkommen. Hier gelten andere Einkommenshöchstbeträge:

  • für beide Eltern 818,07 Euro;
  • für Alleinerziehende 613,55 Euro;
  • und für jedes Kind der Familie 230,08 Euro.

Bei den Beträgen handelt es sich jeweils um das in letzter Zeit durchschnittlich erzielte Monatseinkommen. Hierbei werden einige Faktoren nicht mit eingerechnet, wie beispielsweise das Kindergeld, Kinderzuschlag, Basiselterngeld und Betreuungsgeld bis zu einem Betrag von 300 Euro.

Was beinhaltet die Urlaubsförderung in Rheinland-Pfalz?

Die zuschussfähige Urlaubsdauer beinhaltet Ferienaufenthalte von mindestens fünf Tagen (einschließlich An- und Abreisetag) und höchstens 21 Tagen. Die maximale Anzahl von 21 Tagen darf dabei nur einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren gefördert werden. Die Zuschussleistungen betragen pro Tag und pro Kind 25 Euro. Für Kinder mit einer wesentlichen Behinderung erhält die Familie pro Tag einen Zuschuss in Höhe von 30 Euro. Bei Familien, in Förderstufe B, mit besonders niedrigem Einkommen kommt ein Zuschuss für jeden Elternteil dazu. Dieser liegt bei 10 Euro pro Tag und pro Elternteil.

Wie und wo beantragt man den Urlaubszuschuss?

Der Antrag auf einen Familienzuschuss muss entweder beim Träger der Erholungsmaßnahme, bei der Familienferienstätte selbst oder direkt bei dem für die Bewilligung zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt werden.

Alle Informationen über die Urlaubsbezuschussung finden sich auf der Website der BAG Familienerholung.