Günstiger Urlaub machen: Urlaubsförderung in Sachsen

Die Weihnachtsferien stehen bevor. Welche Möglichkeiten gibt es in Sachsen, eine Urlaubsförderung zu erhalten?
Arno Burgi/dpa- Familien in Sachsen können Zuschüsse für Familienurlaube erhalten.
- Förderfähig sind Familien mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und Familien mit behinderten Kindern.
- Der Zuschuss beträgt 11 Euro pro Tag und Mitglied, für Aufenthalte von 7 bis 14 Tagen.
- Anträge müssen rechtzeitig vor dem Urlaub eingereicht werden.
- Anträge gibt es beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV).
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Vielen Familien ist es nicht möglich, einen Urlaub für ihre Familie zu finanzieren. Deshalb gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse und Förderprogramme. So auch in Sachsen. Welche Bedingungen für die Förderung erfüllt werden müssen und was diese beinhaltet, gibt es hier im Überblick.
Wer kann in Sachsen gefördert werden?
Sachsen ermöglicht durch staatliche Förderungen Eltern und Alleinerziehenden mit ihren (Pflege-)Kindern bis zu deren 18. Geburtstag sowie mit Kindern mit Behinderung, für die ein Kindergeldanspruch besteht, gemeinsame Familienerholungsurlaube. Der Hauptwohnsitz oder der ständige Aufenthalt muss sich dabei in Sachsen befinden.
Was beinhaltet die Urlaubsförderung in Sachsen?
In Sachsen werden Angebote der Familienfreizeit und Familienerholung gefördert. Hierbei werden insbesondere Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten innerhalb Deutschlands der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände sowie Aufenthalte in Einrichtungen, die von demjenigen Verband, bei dem die Förderung beantragt wird, als für Familienerholung geeignet anerkannt werden (beispielsweise Bauernhöfe, Jugendherbergen oder Ferienwohnungen), bezuschusst. Dabei gehören Verwandtenbesuche oder sonstige private Besuchsreisen nicht dazu und werden auch nicht gefördert.
Die Familienferienstätten beinhalten preiswerte sowie familiengerechte Unterkünfte mit Kinderbetreuung und einem Programm für die ganze Familie. Vor allem für kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit behinderten Familienmitgliedern sowie Familien mit geringem Einkommen sind die Familienferienstätten besonders geeignet.
Für jedes Kalenderjahr ist ein Urlaubsaufenthalt von sieben bis 14 Tagen zuschussfähig. Sowohl Erholungsmaßnahmen unter sieben Tagen als auch solche, die länger als 14 Tage dauern, werden nicht gefördert. Der Zuschuss für jedes teilnehmende förderfähige Familienmitglied beträgt pro Aufenthaltstag 11 Euro. Dabei ist das monatliche Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder die Berechnungsgrundlage. Gesetzliches Kindergeld, Kinderpflege- und Pflegegeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Landesblindengeld sowie Landeserziehungsgeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes werden hierbei nicht mit einberechnet. Die für den geförderten Familienurlaub notwendige individuelle Einkommensberechnung wird dann nach Einreichung der Unterlagen im Zuge der Antragstellung durchgeführt.
Wie und wo beantragt man den Urlaubszuschuss?
Der Zuschuss zum gemeinsamen Familienurlaub kann bei den Geschäftsstellen der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie der Familienverbände im Freistaat Sachsen beantragt werden. Die Anträge werden vom Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) bereitgestellt. Grundsätzlich gilt, dass der Antrag rechtzeitig vor Urlaubsbeginn bei der Antragsstelle eingegangen sein muss.
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub sind die benötigten Unterlagen spätestens einen Monat nach Beendigung des Urlaubs bei der Antragstelle einzureichen. Ansonsten verfällt der Urlaubszuschuss.
Den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Familienurlaub gibt es hier.
