Ferien für alle
: So bekommt man Urlaubszuschüsse in Thüringen

Mit dem Programm "Ferien für alle" des Landes Thüringen können auch Familien mit geringerem Einkommen sowie in belasteten Lebenssituationen Urlaub machen. Ein Überblick.
Von
Theresa Thiem
Erfurt
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Ferien und Feiertage in Thüringen für 2025 - alle wichtigen Daten für Sommer, Herbst und Winter findet ihr in unserer Kalender-Übersicht.

ARCHIV - Wolken ziehen am 04.05.2016 über die Wartburg in Eisenach (Thüringen). Der durchwachsene Sommer hat Touristen nicht von einem Besuch in Thüringen abgehalten. Sowohl in den Städten als auch auf der Wartburg und Schloss Friedenstein seien die Besucherzahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Foto: Martin Schutt/dpa (zu dpa «Durchwachsener Sommer hat keine Auswirkungen auf Tourismus» vom 14.08.2016) +++ dpa-Bildfunk +++

Für Menschen mit geringerem Einkommen gibt es in Thüringen Möglichkeiten Zuschüsse für den Familienurlaub zu bekommen.

Martin Schutt/dpa
  • Thüringen unterstützt Familien mit geringem Einkommen bei Urlauben durch das Programm "Ferien für alle".
  • Zuschüsse richten sich an Familien mit kindergeldberechtigten Kindern und niedrigem Einkommen.
  • 80% der Kosten für Aufenthalt und Verpflegung werden gefördert, max. 20 Euro pro Tag und Erwachsenem.
  • Anträge direkt bei Familienferienstätten stellen, Infos auf der Ministeriums-Website.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Vielen Familien ist es nicht möglich, einen Urlaub für ihre Familie zu finanzieren. Deshalb gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse und Förderprogramme. So auch in Thüringen. Grundsätzlich gibt es innerhalb Deutschlands etwa 80 gemeinnützige Familienferienstätten, die alle möglichen unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen.

Wer erhält in Thüringen Zuschüsse für den Familienurlaub?

Besonders an Familien mit geringem Einkommen oder mit vielen Kindern sowie an Alleinerziehende richtet sich das Angebot. Auch für Aufenthalte von pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung sind viele der Familienferienstätten geeignet. Der Hauptwohnsitz der Familie muss sich dabei in Thüringen befinden. Unterstützt werden dementsprechend Familien mit kindergeldberechtigten Kindern, die ein geringes Einkommen haben. Zudem muss für eine Förderung mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • mindestens ein minderjähriges Kind
  • Angehörige (Eltern oder Kind) mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50
  • Eltern, die seit mindestens sechs Monaten einen pflegebedürftigen Angehörigen mit Pflegegrad in häuslicher Umgebung pflegen

Im Allgemeinen ist das Familiennettoeinkommen Berechnungsgrundlage für die Förderung. Dieses Familiennettoeinkommen beinhaltet das Bruttoeinkommen der Familienmitglieder zuzüglich Wohngeld, Ausbildungsbeihilfe und sonstigen Einkünften (abgesehen von Kindergeld und Kinderzuschlag), abzüglich Einkommenssteuern, Sozialversicherungsbeiträgen und Mietkosten. Förderung kann für Familien mit geringem Einkommen dann gewährt werden, wenn das regelmäßig erzielte Familiennettoeinkommen das Eineinhalbfache des Regelbedarfs (nach 27 SGB XII) nicht übersteigt. Bei Alleinerziehenden gilt die Regelung, dass das Zweifache des Regelbedarfs eines Haushaltsvorstands nicht überschritten werden darf.

Was beinhalten die Urlaubsförderungen?

In der Regel werden 80 Prozent der Kosten eines Aufenthalts (Übernachtung und Verpflegung) in einer Familienferienstätte oder Familienerholungseinrichtung in Thüringen gefördert. Dabei wird pro Tag ein Pauschalbetrag an den Übernachtungs- und Verpflegungsausgaben bezuschusst:

  • Bis zu 20 Euro pro teilnehmenden Erwachsenen
  • Bis zu 20 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind mit Behinderung
  • Bis zu 15 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind

Mitgefördert werden auch Programme für die teilnehmenden Familien. Hierzu gehören häufig Kinderbetreuung sowie verschiedene Freizeitaktivitäten und unterschiedliche Bildungsangebote. Die Familienerholungsaufenthalte sollen zusammenhängend mindestens zwei Tage und maximal sieben bis 12 Tage (je nach Angebot) dauern. Für jede Familie gilt, dass die Förderung maximal einmal pro Jahr beansprucht werden darf.

Wie und wo beantragt man in Thüringen Urlaubszuschüsse?

Besteht Interesse an einem Angebot, sollte man sich direkt bei der Familienferienstätte bzw. Familienerholungseinrichtung anmelden. Der Antrag muss also nicht im Ministerium gestellt werden. Stattdessen wird der Aufenthalt in der Einrichtung gebucht und die Ermäßigung durch die Landesförderung wird direkt mit dem Preis verrechnet bzw. man erhält ein Angebot mit dem vergünstigten Preis.

Informationen zu den Familienerholungsangeboten lassen sich direkt bei den Thüringer Familienferienstätten nachlesen. Nach Kontaktaufnahme geben die Thüringer Familienferienstätten auch darüber Bescheid, welche freien Plätze in ihren Einrichtungen noch verfügbar sind. Hierbei ist es möglich sowohl telefonische als auch persönliche Beratung zu erhalten. Weitere Informationen zum Landesprogramm "Ferien für alle" sowie eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen befinden sich auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Quellen: