Urlaubsförderung in Schleswig-Holstein: Wie bekommt man Zuschüsse für den Familienurlaub?

Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Welche Möglichkeiten gibt es für Familien Zuschüsse für den Familienurlaub zu erhalten?
Thomas Müller/dpa- Schleswig-Holstein bietet Zuschüsse für Familienurlaube und Kinderfreizeiten.
- Anspruchsberechtigt sind Familien mit geringem Einkommen oder vielen Kindern.
- Zuschüsse betragen bis zu 12 Euro/Tag für Kinderfreizeiten und bis zu 18 Euro/Tag für Familienurlaube.
- Anträge müssen vor Reisebeginn beim Jugendamt eingereicht werden.
- Die Förderung ist bis zu zwei Urlaube pro Jahr möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Um einen Familienurlaub zu ermöglichen, gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse und Förderprogramme. Auch in Schleswig-Holstein gibt es Möglichkeiten, eine Förderung zu erhalten. Wie man diese bekommen kann und was die Förderung beinhaltet im Überblick.
Wer erhält in Schleswig-Holstein Zuschüsse zum Familienurlaub?
Das Land Schleswig-Holstein bezuschusst sowohl Kinder und Jugendliche aus finanziell schwächeren Familien sowie Familienurlaube für die gesamte Familie, wenn diese kinderreich ist oder ein geringes Einkommen hat. Um einen Zuschuss zu erhalten, muss sich der Hauptwohnsitz grundsätzlich in Schleswig-Holstein befinden. Um als finanziell leistungsschwach zu gelten und deshalb einen Zuschuss beantragen zu können, muss mindestens eine der folgenden Sozialleistungen bezogen werden:
- nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
- nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Außerdem gibt es eine Einkommensgrenze, die für die Förderung nicht überstiegen werden darf. So darf das Nettoeinkommen bei geringverdienenden Familien nur maximal 180 % der aktuellen Sozialhilferegelsätze betragen. Bei kinderreichen Familien liegt die Einkommensgrenze bei 230 % der aktuellen Sozialhilferegelsätze. Kinderreich sind Familien oder Erziehungsberechtigte im Übrigen dann, wenn sie drei oder mehr Kinder haben.
Was beinhaltet die Förderung von Ferienmaßnahmen für Familien und Kinder?
Da sowohl Familien als auch Kinder und Jugendliche eine Förderung erhalten können, wird zwischen diesen beiden Förderungen unterschieden.
So fördert das Land Schleswig-Holstein Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit bis zu 12 Euro pro Tag und Kind. Hierbei beträgt die Förderung höchstens ein Drittel der Gesamtausgaben. Die Familie des Kindes muss unter Umständen einen Eigenanteil bezahlen, dieser beträgt in der Regel 9,70 Euro pro Tag und pro Kind, bei besonderen Ausfahrten sogar 12 Euro pro Tag und pro Kind. Die Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche werden für mindestens sieben und höchstens 21 Tage gefördert. Wenn die bezuschussten Kinder und Jugendlichen eine der folgenden Unterstützungen erhalten, müssen vorrangig Unterhaltsleistungen verwendet werden:
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Familienurlaube von geringverdienenden und kinderreichen Familien werden dagegen auf eine etwas andere Weise bezuschusst als die Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Pro Familienmitglied und pro Reisetag erhält die Familie einen Zuschuss von maximal 18 Euro. Allerdings werden höchstens 65 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auch gefördert. Für eine Dauer von mindestens fünf und maximal 14 Tagen werden die Urlaube in Schleswig-Holstein bezuschusst. Dabei sind An- und Abreisetag mit einberechnet. Die maximale Anzahl von 14 Tagen kann auf höchstens zwei Urlaube pro Jahr verteilt werden. Bei der Reise muss das Familienerlebnis im Vordergrund stehen und die Reise muss dementsprechend familiengerecht sein. Außerdem muss vor Reiseantritt eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden, welche ebenfalls durch Zuwendungen des Landes mitfinanziert wird. Der Familienurlaub muss eigenständig durch die Familie selbst organisiert werden.
Wie und wo beantragt man die Zuschüsse für den Urlaub?
Die Zuwendung basiert auf dem eigenen Ermessen der Bewilligungsbehörde sowie auf den verfügbaren Haushaltsmitteln. Zudem muss der Antrag für den Familienurlaub rechtzeitig vor dem Urlaubsbeginn beim Jugendamt eingereicht werden. Bevor ein Urlaub gebucht wird, sollte zunächst ein Gespräch mit dem Jugendamt über den Antrag stattfinden. Generell lässt sich der Antrag über die Internetseiten des jeweilig zuständigen Jugendamtes abrufen oder beim Jugendamt direkt erfragen. Für die Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche kann man sich auch an den Landesjugendring Schleswig-Holstein wenden.
Der Familienurlaub kann ab dem 01. Januar bis zum 31. Oktober für das laufende Jahr beantragt werden. Allerdings muss die Familienurlaubsmaßnahme dann ebenfalls im laufenden Jahr stattfinden und dementsprechend bis zum 31. Dezember begonnen worden sein. Für Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche lässt sich die Antragsfrist beim Jugendamt in der eignen Region herausfinden.
