Familienurlaub in MV: Zuschüsse für Familienurlaub in Mecklenburg-Vorpommern

Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür. Für so manchen ist es dennoch nicht leicht, sich einen Urlaub zu leisten. Welche Förderungen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern, um Familien den Urlaub zu ermöglichen?
Jens Büttner/dpa- Mecklenburg-Vorpommern bietet Zuschüsse für Familienurlaub an, besonders für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende.
- Familien müssen in MV wohnhaft sein und mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben.
- Leistungen umfassen Übernachtung, Verpflegung und Freizeitprogramme.
- Maximaler Zuschuss: 30 Euro/Nacht pro Person, bis zu 14 Tage.
- Anträge werden durch freie Jugendhilfeträger gestellt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Elf gemeinnützige Familienferienstätten bieten in Mecklenburg-Vorpommern Erholung für Familien. Hierbei sollen die Familien Zeit miteinander verbringen können und sich innerhalb der Familie, aber auch anderen Familien, näher kommen. Dabei gibt es auch eine Kinder- und Jugendbetreuung, die die Eltern entlasten soll.
Wer erhält in Mecklenburg-Vorpommern Förderungen für den Urlaub?
Insbesondere Familien mit vielen Kindern, Familien mit behinderten Kindern oder zu pflegenden Familienangehörigen sowie Alleinerziehende und einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit vom Land Mecklenburg-Vorpommern Unterstützung für ihren Urlaub zu erhalten. Die Voraussetzungen, um eine Förderung zu erhalten, sind folgende:
- Der gewöhnliche Aufenthalt der Familie befindet sich in Mecklenburg-Vorpommern;
- es muss mindestens ein Kind, das unter 18 Jahre alt ist, mitreisen und dem Haushalt angehören;
- mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder bezieht zum Zeitpunkt der Anmeldung eine der folgenden Leistungen: Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Was beinhaltet die Urlaubsförderung in Mecklenburg-Vorpommern?
Sowohl die Übernachtung mit Vollverpflegung als auch Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung sind in den Erholungsangeboten enthalten. Die Familien können sich in den Familienferienstätten also sowohl erholen als auch Beratungs- und Bildungsangebote in Anspruch nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, Urlaubspakete der Ferienstätten zu erhalten. Diese können beispielsweise aus einer Nachtwanderung, einer Massage, Kinderprogramm sowie einem Theater- oder Kinoabend für die Eltern bestehen.
Finanziert werden für fünf bis sieben Tage je Übernachtung 30 Euro pro Person. Ab dem 8. Tag sinkt der Zuschuss gestaffelt zunächst auf 26 Euro bis auf 15 Euro pro Person und Übernachtung herunter. Die maximale Förderungsdauer beträgt 14 Tage.
Wie erhält man die Förderung für den Familienurlaub?
Zunächst besteht die Möglichkeit mit dem Online-Rechner der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Familienerholung auszurechnen, ob die Option der Förderung für die eigene Familie besteht. Über die Website von "Urlaub mit der Familie" lassen sich alle verfügbaren Familienferienstätten durchsehen. Den Antrag beim Land für die Familienerholung können nur die Träger der freien Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern stellen.
Quellen:
- Familieninfo MV: Urlaub in den Familienferienstätten - Förderung in MV
- BAG Familienerholung: Landesförderung Mecklenburg-Vorpommern - BAG Familienerholung
