Urlaubsförderung im Saarland
: Wie kann man im Saarland Zuschüsse für Reisen erhalten?

Um im Saarland Familien mit geringem Einkommen den Familienurlaub zu ermöglichen, fördert das Land diese durch Zuschüsse. Hier gibt es einen Überblick über die Bedingungen.
Von
Theresa Thiem
Saarbrücken
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Saarschleife: ARCHIV - 31.05.2017, Saarland, Dreisbach: Die Saarschleife, aufgenommen vom Aussichtspunkt «Cloef». (zu dpa: «Urlaub im Saarland trotz Hochwassers möglich») Foto: Oliver Dietze/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Weihnachtsferien rücken immer näher. Doch vielen Menschen fällt es schwer, einen Urlaub für die ganze Familie zu finanzieren. Deshalb gibt es im Saarland Urlaubsförderung. Ein Überblick.

Oliver Dietze/dpa
  • Familien mit geringem Einkommen im Saarland erhalten Urlaubszuschüsse.
  • Einkommensgrenzen: 1.360 Euro für Paare, 940 Euro für Alleinerziehende, 440 Euro pro Kind.
  • Zuschüsse: bis zu 13 Euro täglich, plus Zuschläge bei Behinderung.
  • Gültig für Ferien in Deutschland und angrenzendem Ausland, nicht für Kurmaßnahmen.
  • Anträge über Trägerverbände, Infos beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Um sich als Familie einen Urlaub leisten zu können, erhalten Menschen mit geringerem Einkommen im Saarland Zuschüsse. Wer diese Fördergelder erhalten kann und in welchem Rahmen die Zuschüsse gewährleistet werden, gibt es hier im Überblick.

Wer kann im Saarland Urlaubszuschüsse erhalten?

Familien mit geringerem Einkommen können im Saarland Zuschüsse für einen gemeinsamen Erholungsurlaub erhalten. Das Ziel ist hierbei, die Lebensbedingungen der Familie bzw. der Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen zu verbessern. Grundsätzlich gilt, dass die Familie, um einen Erholungsurlaub beantragen zu können, ihren Wohnsitz im Saarland haben muss. Mindestens ein Kind muss hierfür der Familie angehören und am Erholungsurlaub teilnehmen.

Beim Alter der Kinder gibt es verschiedene Aspekte. Im Allgemeinen dürfen Kinder bis zu ihrem 18. Geburtstag innerhalb der Urlaubsförderung bezuschusst werden. Wenn sich das Kind derzeit in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder das Kind arbeitslos ist, darf es bis zu einem Alter von 25 Jahren teilnehmen. Für Kinder mit Behinderung gilt keine Altersbegrenzung.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen, um einen möglichen Zuschuss zu erhalten?

Die Einkommensgrenze für beide Eltern liegt bei 1.360 Euro, für Alleinerziehende bei 940 Euro und für jedes Kind bei 440 Euro. Das durchschnittliche monatliche Familiennettoeinkommen darf diese Grenze drei Monate vor der Antragstellung um nicht mehr als 100 Euro überschreiten. Bei einer Überschreitung von bis zu 50 Euro wird der Überschreitungsbetrag vom Zuschuss abgezogen. Überschreitet das Familiennettoeinkommen die Einkommensgrenze um 51 bis 100 Euro, wird sogar der doppelte Überschreitungsbetrag vom Zuschuss abgezogen.

Beim Familiennettoeinkommen handelt es sich um die Summe des Nettoeinkommens der Eltern und ihrer Kinder. Hierbei zählen Kindergeld, Bundeselterngeld (bis zur Höhe des Mindestbetrages von 300 Euro) und das Pflegegeld aus der gesetzlichen sozialen Pflegeversicherung nicht als Einkommen.

Was beinhaltet die Familienurlaubsförderung im Saarland?

Jede Familienferienmaßnahme muss mindestens vier Tage dauern, dabei zählen An- und Abreisetag jeweils einen Tag. Einen Zuschuss zu den Kosten der Familienferienmaßnahme gibt es nur für maximal 21 Tage innerhalb von zwei Jahren. Die Zuschusshöhe liegt für jeden Elternteil sowie für jedes zum Haushalt gehörende Kind bei 13 Euro täglich. Für Familienmitglieder mit einer Behinderung ab 60 Prozent gibt es außerdem tägliche Zuschläge zusätzlich zu den 13 Euro:

  • bei einem Grad der Behinderung von 60: 4 Euro
  • bei einem Grad der Behinderung von 70: 4 Euro
  • bei einem Grad der Behinderung von 80: 7 Euro
  • bei einem Grad der Behinderung von 90: 11 Euro
  • bei einem Grad der Behinderung von 100: 14 Euro

Die Bezuschussung des Familienurlaubs erfolgt dann, wenn der Urlaub in einer Familienferienstätte, einem Hotel, einer Pension, auf einem Bauernhof oder in einer Ferienwohnung innerhalb Deutschlands oder dem angrenzenden Ausland stattfindet. Es gilt jedoch, dass alle Ferienunterkünfte als Beherbergungsbetriebe aufgeführt werden müssen. Auch die Förderung von Campingurlaub ist möglich. Was nicht zuschussbefähigt ist, sind Kurmaßnahmen, Besuchsreisen sowie Ferien in eigenen Häusern oder bei Verwandten.

Wo und wie beantragt man Urlaubszuschüsse im Saarland?

Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Antrag vor Beginn der Familienferienmaßnahme gestellt werden und vor Antritt der Reise dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit vorliegen. Der Antrag wird hierbei über einen Trägerverband gestellt. Hierzu zählen:

  • Arbeiterwohlfahrt Saarbrücken
  • Fast alle Caritasverbände im Saarland
  • Diakonisches Werk an der Saar in Neunkirchen
  • Diakonische Zentren in Saarbrücken und Völklingen
  • Diakonisches Werk der Pfalz in Homburg
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Saarbrücken

Nach durchgeführter Ferienmaßnahme und Vorlage der Abrechnungsbelege erfolgt die Auszahlung des Zuschusses über die Trägerverbände. Auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit gibt es auch einen Flyer, der alle Informationen zur Bezuschussung aufführt.

Quellen: