Günstiger Urlaub machen
: So kann man Zuschüsse für den Familienurlaub bekommen

Um auch Familien mit geringeren Einkommen einen Erholungsurlaub zu finanzieren, gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse und Förderprogramme. Welche Möglichkeiten gibt es in Brandenburg?
Von
Theresa Thiem
Potsdam
Jetzt in der App anhören
Urlauber in Rheinsberg: PRODUKTION - 23.07.2024, Brandenburg, Rheinsberg: Urlauber auf Fahrrädern schauen sich bei sonnigem Wetter auf einem Ausflug das Schloss Rheinsberg am Grienericksee an. Foto: Jens Kalaene/dpa/ZB - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes ZB-Funkregio Ost +++ ZB-FUNKREGIO OST +++

Die Winterferien stehen vor der Tür. Welche Möglichkeit haben Brandenburger Familien, eine Förderung für ihren Urlaub zu erhalten.

Jens Kalaene/ZB/dpa
  • Brandenburger Familien können Zuschüsse für Erholungsurlaube beantragen.
  • Zuschüsse sind für Aufenthalte in Ferienunterkünften für 5-14 Tage.
  • Bevorzugt werden Alleinerziehende, Familien mit Behinderung und mit Migrationshintergrund.
  • Antrag wird beim Landesamt für Soziales gestellt, mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt.
  • Pro Übernachtung und Familienmitglied gibt es 10 Euro.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Brandenburg können Familien Erholungsaufenthalte in finanziell angemessenen Einrichtungen und Ferienunterkünften beantragen. Aufgrund der in Brandenburg verfügbaren Haushaltsmittel ist diese Förderung einmal jährlich möglich.

Wer erhält in Brandenburg Zuschüsse für den Familienurlaub?

Grundsätzlich gilt, dass Ferienzuschüsse für Familienurlaub dann in Anspruch genommen werden können, wenn sich der Wohnsitz der Familie in Brandenburg befindet. Jeder Familie soll hierbei einmal pro Jahr ein Familienurlaub ermöglicht werden. In Brandenburg besteht dabei die Möglichkeit, Ferienzuschüsse zu beantragen, wenn das Geld nicht ausreicht oder die Familie besondere Belastungssituationen meistern muss. Dabei werden Alleinerziehende, Familien mit Familienmitgliedern mit Behinderung sowie Familien mit Migrationshintergrund besonders berücksichtigt. Auch Großeltern ist es möglich, Zuschüsse zu beantragen und zu erhalten, um mit ihren Enkelkindern verreisen zu können.

Es besteht sogar die Möglichkeit den Zuschuss ohne eine weitere Einkommensprüfung zu erhalten. Das geht dann, wenn die Familie im letzten Monat vor der Antragstellung Sozialleistungen erhalten hat und die sonstigen Voraussetzungen für einen Ferienzuschuss erfüllt sind.

Was beinhalten die Zuschüsse für den Familienurlaub?

Für die Gewährung von Zuschüssen ist der Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder einer finanziell angemessenen Einrichtung bzw. Ferienunterkunft Voraussetzung. Der Zuschuss wird mindestens fünf Tage und höchstens 14 Tage lang gewährt. Dabei sollte die Reise mindestens zwei Übernachtungen und maximal 13 Übernachtungen umfassen. In begründeten Einzelfällen sind jedoch auch Abweichungen zulässig. Die Familie wird pro Übernachtung und pro mitreisendes Familienmitglied mit einem Betrag von 10 Euro bezuschusst.

Wo und wie beantragt man die Urlaubsförderung?

Der Antrag für die Förderung muss mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg beantragt werden. Bei Bedarf senden die Mitarbeitenden des Landesamtes ein Antragsformular und informieren über die Förderbedingungen. Es ist auch möglich, den Antrag online über das Antragsformular des Landesamts für Soziales und Versorgung Brandenburg zu stellen.

Quellen: