Unangenehme Flugreise vor Gericht
: Fluggast bekommt für „Premium“-Platz  bei Toilette keine Entschädigung

Ein Fluggast der Airline SAS wollte nicht hinnehmen, dass er auf seinem „Premium“-Platz die Hinterteile anderer Menschen nahe an seinem Gesicht ertragen musste. Und das war ihm zufolge nicht alles.
Von
dpa
Oslo
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Flugzeuge der skandinavischen Fluggesellschaft SAS stehen am Terminal des Osloer Flughafens Gardermoen.

Ole Berg-Rusten/NTB Scanpix/dpa
  • SAS-Passagier forderte 2000 Kronen Entschädigung für „Premium“-Sitzplatz nahe der Toilette.
  • Klagegrund: Warteschlangen, unangenehme Gerüche und Furzen während der Mahlzeit.
  • Fluggesellschaft wies Beschwerde zurück, da der Flug ohne Zwischenfälle verlief.
  • Aufsichtsbehörde lehnte Entschädigung ebenfalls ab – keine Zahlung empfohlen.
  • Flug fand Anfang des Jahres von Oslo nach Scharm el-Scheich statt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Passagier der skandinavischen Fluggesellschaft SAS ist Medienberichten zufolge mit einer Beschwerde wegen angeblich unangenehmer Begleitumstände seiner Reise gescheitert. Der Mann hatte 2000 norwegische Kronen (etwa 170 Euro) Entschädigung gefordert, weil er trotz „Premium“-Sitzplatz nahe der Toilette sitzen musste, wie die norwegische Nachrichtenagentur NTB unter Berufung auf die Zeitung „Romerikes Blad“ berichtete. Das habe dazu geführt, dass sich neben ihm eine Schlange gebildet habe und er die Hinterteile anderer Menschen in seiner Nähe ertragen musste.

Doch das sei nicht alles gewesen. Wie die Zeitung aus der Beschwerde an die zuständige Kommission zitierte, musste der Mann nach eigenen Angaben erdulden, dass manche der Wartenden furzten, während er gerade seine Mahlzeit zu sich nahm. Den Flug von Oslo ins ägyptische Scharm el-Scheich Anfang des Jahres habe er dadurch nicht genießen können.

Die Fluggesellschaft SAS wies die Beschwerde laut dem Bericht zurück. Der Flug sei ohne Zwischenfälle verlaufen. Sie könne dem Beschwerdeführer keine Entschädigung für seine Erlebnisse an Bord anbieten. Die Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörde gab der Fluggesellschaft demnach recht. Sie empfehle nicht, dass eine finanzielle Entschädigung gezahlt werden sollte.