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: Quarantänepflicht für Türkei-Reisende - Lediglich eine Ausnahme

Wer von einer Reise in die Türkei nach Baden-Württemberg zurückkehrt, muss sich nach einem Gerichtsbeschluss in häusliche Quarantäne begeben. Es gibt nur eine Ausnahme.
Von
Steffen Wolff mit dpa
Mannheim
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Strandliegen und Sonnenschirme stehen am menschenleeren Strand an einer Hotelanlage in der Türkei.

Marius Becker / dpa