Tag der Deutschen Einheit
: Darf man am 3. Oktober die Hecken schneiden?

Viele Arbeitnehmer haben am Tag der Deutschen Einheit frei. Da würde es sich anbieten, die Hecken zu schneiden. Aber ist das erlaubt?
Von
Lukas Böhl
Stuttgart
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Grüngut wie Heckenschnitt kann man in der Region auch künftig am Samstagvormittag auf den entsprechenden Sammelplätzen anliefern.

ILLUSTRATION - Zum Themendienst-Bericht von Monika Hillemacher vom 5. Juli 2022: Ragen die Pflanzen Ihrer Nachbarn in Ihr Grundstück? Dann greifen Sie besser nicht eigenmächtig zur Heckenschere. Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Welche Gesetze gelten in Bezug auf den Heckenschnitt an Feiertagen wie dem Tag der Deutschen Einheit?

Christin Klose/dpa

Der § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verbietet den Heckenschnitt in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Seit Mittwoch dürfen die Hecken also wieder geschnitten werden. Warum nicht am Feiertag?

Heckenschnitt am 3. Oktober verboten

Wer die Hecken am Feiertag schneiden will, muss auf die Feiertagsruhe achten. In Baden-Württemberg zum Beispiel sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, welche die Ruhe des Tages stören können, laut Feiertagsgesetz verboten.

Zwar gestattet das Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg leichte Arbeiten im Garten, die von den Besitzern oder Angehörigen ausgeführt werden. Allerdings ist fraglich, ob darunter das Schneiden der Hecke fällt.

Zudem dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV) Werkzeuge wie Heckenscheren, Freischneider, Graskantenschneider und Grastrimmer an Feiertagen nicht benutzt werden.

Heckenschneiden lieber aufschieben

Aufgrund der rechtlichen Lage sollte man mit dem Heckenschneiden lieber den 4. Oktober abwarten. Der Samstag ist ein normaler Werktag, an dem die Hecken ohne Probleme geschnitten und das Grüngut anschließend entfernt werden kann.

Allerdings sollte man auch dann die Ruhezeiten berücksichtigen. Heckenscheren dürfen an Werktagen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr eingesetzt werden. Vor 7:00 Uhr und nach 20:00 Uhr ist der Betrieb verboten.

Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und Laubsammler dürfen auch samstags nur zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr betrieben werden, sofern man keine Ausnahmegenehmigung besitzt. Im Zweifel kann man bei den örtlichen Behörden nachfragen, welche Maschinen und Werkzeuge wann benutzt werden dürfen.