Tabakkonsum
: EuGH-Urteil zu Zigarettenkauf - Wann müssen Warnungen zu sehen sein?

Wann müssen Warnhinweise beim Zigaretten-Kauf im Supermarkt zu sehen sein? Darüber urteilt am Donnerstag der EuGH. Geklagt hatte die deutsche Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei.
Von
dpa
Luxemburg/München
Jetzt in der App anhören

Rauchen schadet der Gesundheit.

Pixabay

Zu welchem Zeitpunkt müssen Schockbilder und andere Warnungen beim Zigaretten-Kauf im Supermarkt sichtbar sein? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das am Donnerstag (9.30 Uhr) verkündet werden soll.

Konkret geht es um Automaten im Supermarkt, bei denen die Zigarettenpackung aufs Kassenband fällt, nachdem man eine Marke ausgewählt hat. Reicht es, wenn der Kunde die Fotos sieht, wenn er die Packung bezahlt - oder muss die Warnung, etwa das Bild einer schwarzen Lunge, schon am Automaten zu sehen sein?

Hintergrund ist eine Klage der deutschen Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei. An den Kassen in zwei Münchner Supermärkten wurden Zigaretten über entsprechende Automaten angeboten, ohne dass Warnhinweise für den Kunden von außen zu sehen waren. Pro Rauchfrei argumentiert, dass die Warnhinweise zumindest auf den Auswahltasten zu sehen sein müssten.