Streik bei der MVG: Fährt die S-Bahn in München?

Warnstreik im Nahverkehr - München: 17.03.2026, Bayern, München: Ein U-Bahn steht an der Haltestelle Westfriedhof. Die Gewerkschaft Verdi hat die nächsten Warnstreiks im öffentlichen Nahverkehr angekündigt.
Sven Hoppe/dpaIn München kommt es am Mittwoch und Donnerstag (18. und 19. März) zu einem netzweiten Streik bei der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Viele Fahrgäste fragen sich deshalb: Welche Verkehrsmittel sind betroffen – und fährt die S-Bahn noch? So ist der aktuelle Stand.
Fährt die S-Bahn trotz Streik?
Ja. Die S-Bahn ist nicht vom Streik betroffen und fährt regulär. Auch Regionalbusse und andere Angebote außerhalb der MVG sind nicht Teil des Arbeitskampfs. Für viele Pendler bleibt die S-Bahn damit die wichtigste Alternative.
Diese Verkehrsmittel sind betroffen
Bestreikt werden bei der MVG: U-Bahn, Tram und Busse bis zur Liniennummer 199. Der Streik beginnt am Mittwoch um 11 Uhr und endet am Freitag um 4 Uhr früh. Bereits vorher kommt es zu Einschränkungen:
- Bis 9 Uhr läuft der Betrieb am Mittwoch weitgehend normal
- Ab 9 Uhr werden U-Bahn und Tram schrittweise aus dem Verkehr gezogen
Gibt es trotzdem einzelne Fahrten?
Ein komplett stillstehendes Netz ist nicht garantiert. Die MVG plant einen eingeschränkten Betrieb:
- Busse: Teilweise unterwegs, da private Subunternehmen nicht bestreikt werden
- Tram: Einzelne Linien möglich – zuerst Linie 20
- U-Bahn: Eventuell abschnittsweise Betrieb auf U3 und U6, abhängig vom verfügbaren Personal
Allerdings gilt: Der Betrieb kann sich im Tagesverlauf ständig ändern.
So prüfen Fahrgäste die aktuelle Lage
Wer wissen will, ob eine konkrete Verbindung fährt, sollte kurzfristig prüfen:
- mvg.de unter „Aktuelle Störungen“
- App MVGO
Verbindungsauskunft mit Farbcodes:
- Grün = pünktlich
- Rot = verspätet
- „Fällt aus“ = keine Fahrt
Wichtig: Eine Verbindung, die im Voraus angezeigt wird, kann später trotzdem ausfallen.
Weitere Einschränkungen
Kundencenter und Fundbüro können heute geschlossen sein. Die MVG-Garantie gilt im Falle eines Streiks nicht. Auch bei Zeitkarten gibt es keine anteilige Erstattung.
