Streik am Flughafen Köln-Bonn: Was Reisende für Montag wissen müssen

Am kommenden Montag sind aufgrund des Streiks am Flughafen Köln-Bonn wieder Einschränkungen zu erwarten.
Sven Hoppe/dpaAm Montag weitet die Gewerkschaft Verdi ihre Warnstreiks auf zahlreiche deutsche Flughäfen aus – darunter auch der Flughafen Köln-Bonn. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste legen ihre Arbeit nieder, was zu erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr führen kann.
Flughafen Köln-Bonn: Streik am Montag
Der Streik soll am Montag, dem 10. März 2025, ganztägig andauern. Sollte keine Einigung erzielt werden, sind weitere Streiks in den kommenden Wochen nicht ausgeschlossen. Neben dem Flughafen Köln-Bonn sind aktuell auch die Flughäfen in Stuttgart, München, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Frankfurt, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle betroffen.
Flüge, Verspätungen, Ausfälle: Welche Auswirkungen hat der Streik?
Reisende am Flughafen Köln-Bonn müssen mit erheblichen Verspätungen und Flugausfällen rechnen. Insbesondere Bodenverkehrsdienste sind betroffen. Diese umfassen Leistungen wie das Be- und Entladen oder die Betankung und Enteisung der Flugzeuge. Darüber hinaus ist auch ein Großteil des Personals betroffen, welches nach den Tarifregeln des öffentlichen Diensts beschäftigt ist. Die Abfertigung von Gepäck und Passagieren kann durch den Streik stark verlangsamt werden. Auch Sicherheitskontrollen könnten länger dauern. Passagiere sollten sich unbedingt bei ihrer Airline über den aktuellen Flugstatus informieren.
Warnstreik am Flughafen Köln-Bonn: Welche Rechte haben Passagiere?
Wenn ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, können Passagiere unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung erhalten. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Falls der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist die Airline von der Entschädigungspflicht befreit.
Laut ADAC kommt es dabei auf den Einzelfall an:
- Externe Streiks, etwa von Flughafenpersonal oder Fluglotsen, werden in der Regel als außergewöhnlicher Umstand gewertet, sodass Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen.
- Interne Streiks, also Arbeitskämpfe des Airline-Personals, können als unternehmerische Entscheidung angesehen werden. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Unabhängig davon ist die Airline verpflichtet, die gebuchte Beförderung sicherzustellen.
Streik: Rechte der Passagiere bei Flugausfällen
Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt, haben Reisende folgende Ansprüche:
- Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten, notfalls per Bahn oder Bus. Falls dies nicht geschieht, können Reisende die Kosten einer selbst organisierten Ersatzbeförderung erstattet bekommen. Eine Frist von zwei bis drei Stunden für eine Lösung ist dabei angemessen.
- Erstattung des Ticketpreises: Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Passagiere das Ticket zurückgeben und eine vollständige Rückerstattung verlangen – Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
- Betreuungsleistungen: Falls sich Passagiere länger am Flughafen aufhalten müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Verpflegung bereitzustellen. Die Regelung hängt von der Flugdistanz ab: Bei Flügen bis 1.500 km ab zwei Stunden Verspätung; bei Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km ab drei Stunden Verspätung; bei längeren Flügen ab vier Stunden Verspätung.
Falls eine Übernachtung notwendig ist, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Stornierung der Reise wegen Streik – was tun?
Wer aufgrund eines Streiks nicht mehr reisen möchte, kann das Ticket in vielen Fällen zurückgeben und den vollen Preis erstattet bekommen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung zuständig. Falls sich die Ankunft verzögert, kann sogar eine Reisepreisminderung möglich sein.
Wie lässt sich eine Entschädigung durchsetzen?
Passagiere können ihre Ansprüche mithilfe des ADAC-Entschädigungsrechners prüfen und über ein Musterformular oder spezialisierte Dienstleister geltend machen. Auch die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr bietet kostenlose Unterstützung, falls es zu Problemen mit der Airline kommt. Zudem können Verbraucherzentralen mit der Flugärger-App helfen, Ansprüche durchzusetzen.
