Stray Kids in Frankfurt: Nur so kommt man ins Stadion

Stray Kids kommen nach Frankfurt. Worauf muss beim Einlass zu den Konzerten achten?
Vianney Le Caer/Invision/AP/dpaDas Konzert von Stray Kids in Frankfurt steht kurz bevor. Am 15. Juli treten die Stars im Deutsche Bank Park auf. Die Show ist restlos ausverkauft. Wer das Glück hatte, Karten für die Auftritte zu ergattern, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten, um nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln zu scheitern. Welche Bestimmungen gelten für Kleidung, Rucksäcke/Taschen, Flaschen und weitere Gegenstände?
Alle Informationen rund um Einlass und Ablauf gibt es hier in diesem Artikel.
Stray Kids in Frankfurt: Altersbeschränkung im Deutsche Bank Park
Nach Angaben des Veranstalters Live Nation gibt es bei dem Konzert Altersbeschränkungen. Besucherinnen und Besucher unter 14 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten, personensorgeberechtigten od. erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt und ebenfalls im Besitz eines Tickets) begleitet werden. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen mit Erlaubnis der Eltern und in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten (gültigen Eintrittskarte notwendig) bei Konzerten bis 24:00 Uhr teilnehmen. Beim Einlass muss die entsprechende schriftliche Erlaubnis bzw. Beauftragung nachgewiesen werden. Für VIP- und Premium-Tickets, welche durch die Eintracht Frankfurt Stadion GmbH vermarktet wurde, gilt: Kinder unter 6 Jahren sind bei dem Konzert nicht gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten/Erziehungsbeauftragten teilnehmen.
Hier gibt es übrigens den Muttizettel zum Runterladen und Ausdrucken.
Rucksack, Taschen, Kleidung, Flaschen: Was darf mitgebracht werden?
Veranstalter empfehlen bei Stadionkonzerten generell, auf Taschen und Rucksäcke zu verzichten und lediglich das Konzertticket, Mobiltelefon, Schlüsselbund und Portemonnaie bei sich zu tragen. Größere Taschen sollten zu Hause bleiben, sie dürfen in Frankfurt nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden (Taschen und Rucksäcke, deren größte Seite größer als das Format „DIN A4“ (21,0 x 29,7 cm) ist). Aufgrund der zum Teil hohen Temperaturen galt zuletzt die Erlaubnis, Wasser in Tetra Pak bis 0,5L (ungeöffnet/verschlossen) oder PET-Flaschen bis 0,5L (leer, geöffnet, OHNE Deckel) mitzubringen. Ob dies beim Konzert von Stray Kids wieder so sein wird, steht aktuell (4. Juli 2025) noch nicht fest. Bezüglich aktuellen Informationen für das Konzert sollte sich auf der Webseite des Stadions erkundigt werden. Folgende Gegenstände sind laut der Stadionordnung des Deutsche Bank Parks generell verboten:
- I. Waffen, Munition oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können;
- II. Gegenstände, die als Stoß-, Hieb-, Stich- und/oder Schlagwaffe benutzt werden können;
- III. Kleidungsstücke, die offensichtlich zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, hierzu zählen insbesondere auch Jacken, bei denen die Möglichkeit besteht, sich einen Gesichtsschutz überzuziehen, der fest mit der Kapuze vernäht ist;
- IV. Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- V. Dosen, Flaschen (auch PET-Flaschen), Glasgefäße, Krüge, Becher oder sonstige Gegenstände und Behältnisse, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
- VI. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Stative, Reisekoffer, Cases, Kinderwägen, Fahrräder, Roller, Motorrad- und Fahrradhelme;
- VII. Fackeln, Wunderkerzen, Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer,
- Rauchpulver, Leuchtkugeln, Leuchtspurmunition und andere pyrotechnische Gegenstände;
- VIII. leicht entzündliche und leicht entflammbare Gegenstände oder Materialien;
- IX. Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 2m sind oder deren Durchmesser größer als 3cm ist;
- X. großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Konfetti, Luftschlangen;
- XI. mechanische und elektrisch betriebene Lärminstrumente oder Musikinstrumente;
- XII. alkoholische Getränke und Drogen;
- XIII. Getränke und Lebensmittel aller Art;
- XIV. Laserpointer;
- XV. Drohnen;
- XVI. professionelles Foto- und Filmequipment, sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte sowie Zubehör (bspw. Stative, Dreibeine, Fototaschen, -koffer, Wechselobjektive, Lampen, Mikrofone) und Selfie-Stangen (davon ausgenommen sind akkreditierte Fotografen, Presse- bzw. Medienvertreter);
- XVII. Tiere;
- XVIII. diskriminierendes, rassistisches, fremdenfeindliches, nationalistisches, antisemitisches, gewaltverherrlichendes und/oder radikales Propagandamaterial.
