Strafen beim Pilzesammeln
: Was beim Sammeln von Pilzen verboten ist

Wer sich nicht mit den Gesetzen auskennt, riskiert hohe Bußgelder. Was beim Pilzesammeln verboten ist und welche Strafen drohen.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Ulm
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Pilzsaison: ARCHIV - 02.10.2021, Brandenburg, Kersdorf: Ein spezielles Pilzmesser liegt auf Maronen-Röhrling und Steinpilzen in einem Pilzkorb. Nach feuchtem Start in den September nimmt die Pilzsaison in nordrhein-westfälischen Wäldern Fahrt auf. (zu dpa: «Feuchte Wärme lässt Pilze sprießen») Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Pilzesammeln unterliegt Regeln und Gesetzen. Wer diese nicht befolgt, riskiert Strafen.

Patrick Pleul/dpa

Im Herbst wachsen aufgrund von Temperaturen, Feuchte und des Wetters besonders viele Pilze. Für Pilzsammler beginnt die schönste Zeit im Jahr. Von September bis in den November oder Dezember hinein wimmelt es in den Wäldern von Menschen auf der Jagd nach den meisten und schönsten Pilzen. Was viele Hobbysammler nicht wissen: Das Pilzesammeln unterliegt Regeln und Gesetzen. Wer diese nicht befolgt, riskiert Strafen. Was verboten ist und welche Strafen beim Pilzesammeln drohen.

Diese Strafen drohen beim Pilzesammeln

Verstöße gegen die Regeln und Gesetze beim Pilzsammeln können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Wer mehr Pilze als für den eigenen Bedarf angemessen sammelt, muss mit einem Bußgeld im vierstelligen Bereich rechnen. Die zu viel gesammelten Pilze dürfen von den Behörden eingezogen werden. Auch das Sammeln in verbotenen Gebieten wird mit einem saftigen Bußgeld bestraft.

Das ist beim Pilzesammeln verboten

Beim Sammeln von Pilzen gibt es einiges zu beachten. Generell ist das Sammeln von Pilzen für gewerbliche Zwecke ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde verboten. Welche verbotenen Pilzarten, verbotene Orte und welche Obergrenzen es gibt.

Verbotene Pilzarten

Diese Pilze darf man nicht sammeln, sonst drohen Strafen.

  • Trüffel
  • Grünlinge
  • Kaiserlinge
  • bestimmte Bronzerröhrlinge
  • Weiße Steinpilz
  • Schwarzhütige Steinpilz
  • Königs- und Sommer-Röhrlinge
  • März-Schnecklinge
  • Saftlinge

Pfifferlinge, Steinpilze, Rotkappen, Birkenpilze, Bratling, Schweinsohr und Morcheln sind zwar geschützte Arten, dürfen aber in geringen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Aber auch nicht besonders geschützte Pilzarten, wie Maronenröhrlinge oder Hallimasche, dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nur in geringen Mengen gesammelt werden.

An diesen Orten darf man keine Pilze sammeln

An folgenden Orten ist das Sammeln von Pilzen verboten.

  • in Naturschutzgebieten
  • in Nationalparks
  • in Schonungen (dieser Bereich darf nicht betreten werden)
  • in Dickungen (dieser Bereich darf nicht betreten werden)
  • in eingezäunten Waldgebieten
  • auf Verjüngungsflächen
  • auf Flächen, auf denen Holz geschlagen wird
  • nachts ist das Pilzsammeln ebenfalls untersagt, um nachtaktive Tiere zu schützen

Welche Gebiete in den einzelnen Bundesländern nicht betreten werden und wo keine Pilze gesammelt werden dürfen, regeln die Waldgesetze der einzelnen Bundesländer.

Obergrenze beim Pilzesammeln

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sagt, dass wilde Pilze pfleglich entnommen werden dürfen. In geringen Mengen zum eigenen Verbrauch dürfen Pilze laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) gesammelt werden. Ähnliche Formulierungen findet man in den Naturschutz- bzw. Waldgesetzen der einzelnen Bundesländer. Eine Gewichtsgrenze wie in Österreich gibt es in Deutschland nicht. Als geringe Pilzmenge gilt jedoch das, was für ein bis zwei Mahlzeiten ausreicht. Maximal zwei Kilogramm, sagt Christian Günther auf anwalt.de.