Die Steuererklärung machen: Eine Hassliebe für die meisten Menschen. Zwar will man das Geld vom Staat zurück bekommen - aber hat keine Lust, die Steuererklärung auszufüllen. So schiebt man es lange vor sich her, nur um irgendwann aufzuschrecken: Wann war nochmal die Frist für die Abgabe? In diesem Text klären wir auf:
- Bis wann muss ich die Steuererklärung für 2020 und 2021 abgeben?
- Gibt es unterschiedliche Fristen für Personen mit oder ohne Steuerberater?
- Kann ich die Fristen für die Abgabe verlängern?
- Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
Steuererklärung Frist: Bis wann ist die Abgabe für 2021?
Das Wichtigste zuerst: Bis wann muss man die Steuererklärung abgeben? Das kommt drauf an, ob man verpflichtet ist, die Steuererklärung abzugeben oder nicht. Für verpflichtende Erklärungen gibt es relativ strenge Fristen. Wer sich nicht daran hält, der muss Strafe fürchten. Freiwillige Steuererklärungen haben hingegen deutlich mehr Zeit.
Die Fristen für die verpflichtende Steuererklärung aus 2021 sind:
- Ohne Steuerberater: Bis 31. Oktober 2022
- Mit Steuerberater: Bis 31. August 2023
Die Frist für die freiwillige Steuererklärung aus 2021 ist:
- 31. Dezember 2025
Steuererklärung: Kann ich eine Fristverlängerung beantragen?
Die Verlängerung der oben genannten Fristen ist möglich, aber nur wenn man einen Antrag an das Finanzamt stellt. Darin muss man begründen, weshalb man die Frist nicht einhalten konnte. Gründe könnten Krankheit, Auslandsaufenthalte oder Umzüge sein. Das Finanzamt kann die Verlängerung aber ablehnen, man hat keinen Anspruch. In dem Antrag muss ein Abgabetermin für die Steuererklärung genannt werden. Das ist dann die neue Frist.
Da man für die freiwillige Steuererklärung vier Jahre Zeit hat, ist keine Verlängerung der Frist möglich.
Steuererklärung Pflicht: Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Wer also ist von den verpflichtenden Fristen betroffen? Wer muss eine Steuererklärung abgeben - und wer nicht?
Verpflichtend ist die Steuererklärung für folgende Personengruppen:
- Eheleute mit Steuerklassen 3 und 5
- Eheleute, wenn eine Person Steuerklasse 6 hat
- Selbstständige, die noch keine Steuern gezahlt haben
- Personen, die einen individuellen Freibetrag haben
- Personen, die neben dem Job Einkünfte haben, die höher als 410 Euro sind
- Personen, die vom Finanzamt aufgefordert wurden, eine Steuererklärung abzugeben
Personen die keine Steuererklärung abgeben müssen, aber freiwillig dürfen, sind:
- Arbeitnehmer der Steuerklasse 1
- Eheleute, wenn beide Steuerklasse 4 haben
- Eheleute, die weniger als 18.816 Euro verdient haben
- Singles, die weniger als 9.408 Euro verdient haben
Strafe: Was wenn ich die Frist verpasse?
Wer die Steuererklärung als steuerpflichtige Person nicht rechtzeitig abgibt, muss eine Strafe fürchten. Das Finanzamt verlangt dann einen Verspätungszuschlag. Dieser gilt aber nicht sofort nach Ablauf der Frist – es gibt noch etwas Spielraum. Dieser läuft für das Jahr 2021 am 31. August 2023 ab. Wer bis dahin keine Steuererklärung abgegeben hat, der muss pro Monat, die er verspätet abgibt, 0,25 Prozent Zinsen auf die zu zahlende Steuer zahlen. Es werden mindestens 25 Euro pro Monat fällig.
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