Steuererklärung 2024: Wichtige Frist endet in diesem Jahr früher

Welche Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung 2024? Hier gibt es alle Termine.
Christin Klose/dpa- Die Frist für die Steuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025.
- Bei Steuerberatern verlängert sich die Frist auf den 30. April 2026.
- Verspätete Abgabe führt zu Zuschlägen und Steuerschätzungen.
- Pflicht zur Abgabe bei Nebeneinkünften über 410 Euro und Lohnersatzleistungen.
- Freiwillige Abgabe bis zu vier Jahre rückwirkend möglich, bis 31. Dezember 2028.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Für Steuerpflichtige endet in diesem Jahr eine wichtige Frist früher als zuletzt. Nach einer Sonderregelung in der Corona-Pandemie muss die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr jetzt wieder früher abgegeben werden.
Frist für Steuererklärung 2024: Wann ist Abgabetermin?
Wer verpflichtet ist, für das Jahr 2024 eine Steuererklärung einzureichen, sollte sich einen Termin dick im Kalender anstreichen. Und sich dafür nicht mehr allzu lange Zeit lassen. Nachdem die Abgabefristen in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verlängert wurden, gilt in diesem Jahr wieder der reguläre Termin zum 31. Juli 2025.
Bis zu diesem Stichtag müsse die Steuererklärung bei pflichtveranlagten Steuerzahlern beim Finanzamt eingereicht werden, heißt es vom Bund der Steuerzahler. Mehr Zeit bleibt nur denjenigen, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Arbeit betrauen. Dann verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung von 2024 automatisch bis zum 30. April 2026.
Steuererklärung 2024: Frist verpasst? - Diese Strafen drohen
Wer die Frist für die Abgabe der Steuererklärung versäumt hat, muss damit rechnen, vom Finanzamt einen Verspätungszuschlag auferlegt zu bekommen. Außerdem kann die Behörde anhand der ihnen vorliegenden Daten eine Steuerschätzung durchführen, die nachteilig sein kann. Der Verspätungszuschlag beträgt laut Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der gegebenenfalls um die festgesetzten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer – abge-rundet auf volle Euro –, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.
Wer muss eine Steuererklärung machen und wer nicht?
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind etwa Steuerzahler, die Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld erhalten haben. Auch für zusammenveranlagte Ehepaare, die von den Steuerklassenkombinationen 3 und 5 oder 4 mit Faktor Gebrauch machen, ist die Abgabe Pflicht.
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist und die Steuererklärung freiwillig einreichen möchte, hat hingegen noch länger Zeit. Die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden. Für die Erklärung von 2024 bleibt dann also noch bis zum 31. Dezember 2028 die Möglichkeit zur Abgabe offen.
