Steuererklärung: Frist für Abgabe steht kurz bevor

Bis wann muss die Steuererklärungen für 2023 abgegeben werden? Die Fristen im Überblick.
Oliver Berg/dpaWer eine Einkommenssteuererklärung abgeben will, beziehungsweise muss, sollte dies innerhalb einer bestimmten Frist tun. Für die Steuererklärung für das Jahr 2023 und 2024 gilt keine verlängerte Frist mehr, wie zu Zeiten der Corona-Pandemie. Wer muss wann seine Steuererklärung abgeben? Hier gibt es die Übersicht.
Abgabefrist ohne Steuerberater
Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2023 endet am 31.08.2024. Da dieser Tag auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 02.09.2024. Wer seine Steuererklärung ohne Steuerberater anfertigt, muss diese also bis zum 2. September 2023 abgeben.
Abgabefrist mit Steuerberater
Personen, die sich bei ihrer Steuererklärung Unterstützung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein holen, müssen die Steuererklärung normalerweise jeweils zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres abgeben. Doch gilt hier noch eine coronabedingte Verlängerung. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein ist die Steuererklärung für das Steuerjahr 2023 am 31. Mai 2025 fällig. Da auch dieser Tag auf ein Wochenende fällt, ist der 2. Juni 2025 angesetzt.
Was passiert, wenn man die Steuererklärung zu spät abgibt?
Es ist wichtig, die Abgabefristen für die Steuererklärung einzuhalten, weil sonst Strafzahlungen erhoben werden können. Das Finanzamt ist dazu verpflichtet, bei nicht beratenen Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag zu erheben, wenn die Steuererklärung deutlich zu spät abgegeben wird. Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat und ist auf einen Höchstbetrag von 25.000 Euro begrenzt. Falls die Steuererklärung für das Jahr 2023 erst nach dem 2. September 2024 abgegeben wird, kann laut Finanztip bereits ab dem 3. September 2024 ein Verspätungszuschlag erhoben werden.
