Stau auf der Autobahn
: Das ist erlaubt und verboten – richtiges Verhalten

Was bei Stau auf der Autobahn erlaubt und verboten ist und welche Strafen drohen.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Ulm
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Fahrzeuge stehen auf der Autobahn 11 vor dem Karawankentunnel in Richtung Süden im Stau. +++ dpa-Bildfunk +++

Das darf man bei Stau machen und das ist verboten.

Hermann Sobe/dpa
  • Aussteigen auf der Autobahn ist verboten, außer zur Sicherung einer Unfallstelle.
  • Rechts überholen nur erlaubt, wenn der Verkehr links steht oder unter 60 km/h fährt.
  • Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten, außer auf Anweisung der Polizei.
  • Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert; Nutzung nur bei Anweisung erlaubt.
  • Rettungsgasse muss bei stockendem Verkehr gebildet werden; Strafe bei Nichtbeachtung: 200-320 Euro.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Besonders zu Ferienzeiten staut es sich auf den Autobahnen. Teilweise sind die Staus so lang und hartnäckig, dass Autofahrerinnen und Autofahrer stundenlang auf der Autobahn feststecken. Was man bei Stau machen darf, was verboten ist und welche Strafen drohen – eine Übersicht.

Das ist bei Stau auf der Autobahn verboten

  • Aussteigen: Auf der Autobahn ist das Aussteigen, egal ob Stau oder nicht, verboten (Straßenverkehrsordnung § 18 Abs. 9 Satz 1). Man darf nur das Auto verlassen, um eine Unfallstelle zu sichern. Bei langen Störungen und Hitze duldet es die Polizei, laut ADAC, wenn Insassen kurz aus dem Auto steigen, um frische Luft zu schnappen. Man muss allerdings am Auto bleiben und darf unter keinen Umständen die Rettungskräfte behindern.
  • Rechts überholen: Auch bei Stau ist das Überholen auf dem rechten Fahrsteifen verboten. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Wenn der Verkehr auf dem linken Streifen steht oder weniger als 60 km/h fährt, darf man rechts überholen. Ist der Verkehr auf der linken Seite in Bewegung und unter 60 km/h, dürfen Autos auf der rechten Seite höchstens mit 20 km/h schneller überholen. Strafe: 100 Euro sowie einen Punkt.
  • Rückwärts fahren oder wenden: Das Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist verboten, es sei denn die Polizei weist es an. Strafe: 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Standstreifen: Es ist verboten, den Standstreifen bei Stau zu benutzen, denn dieser ist für Pannenfahrzeuge reserviert – es sei denn, Verkehrsschilder weisen die Nutzung des Standstreifens an. Strafe: 75 Euro und einen Punkt.
  • Handy am Steuer: Auch bei Stau ist das Nutzen von Handys am Steuer verboten. Strafe: 100 bis 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
  • Durchschlängeln: Motorräder dürfen sich nicht zwischen Fahrzeugen durchschlängeln. Strafe: 100 bis mindestens 240 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.

Das müssen Autofahrer bei Stau auf der Autobahn beachten

  • Rettungsgasse: Es muss bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet werden. Diese wird immer zwischen dem linken und den restlichen Fahrstreifen gebildet. Der Standstreifen bleibt frei. Wer sich nicht daran hält, bekommt eine Strafe von 200 bis 320 Euro.
  • Reißverschlussverfahren: An engen Stellen müssen Autofahrer andere Fahrer nach dem Reißverschlussprinzip einfädeln lassen, um den Verkehr am Laufen zu halten.