- Großveranstaltungen im Sport sollen wieder mit bis zu 25.000 Zuschauern möglich sein.
- Auch für die Kultur gibt es Hoffnung.
- Einige Bundesländer weichen an mancher Stelle von der Vereinbarung ab.
Sportveranstaltungen und Kultur im großen Stil: Das soll bald wieder möglich sein. Die Zeit der Geisterspiele ist trotz der Furcht vor Delta und dem schlechten Beispiel der Superspreader-EM 2021 vorbei: Die Politik hat der Fußball-Bundesliga grünes Licht für eine Zuschauer-Rückkehr in der anstehenden Saison gegeben. Große Sportveranstaltungen mit bis zu 25.000 Zuschauern sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich werden. Bei bestimmten Veranstaltungen sollen sogar mehr Teilnehmer erlaubt sein, wie laut Deutscher Presseagentur aus einem Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien hervorgeht. Bayern will die Obergrenze bei 20.000 Zuschauern ziehen. Nach Angaben aus Länderkreisen ist eine formale Zustimmung der Ministerpräsidenten nicht nötig. Die Neuregelung muss aber noch in das jeweilige Landesrecht übertragen werden.
Stadion darf bis zu 50 Prozent ausgelastet werden
Pro Stadion ist eine maximale Auslastung von 50 Prozent erlaubt, die Zuschauerzahl ist aber bei 25.000 gedeckelt. Bayern will laut dpa nur eine Auslastung von maximal 35 Prozent der Höchstkapazität zulassen. Für bestimmte Großveranstaltungen (zum Beispiel sogenannte Traditionsveranstaltungen) können die Länder unter Umständen auch mehr Zuschauer zulassen.
Neue Regelung abhängig von der Corona-Inzidenz
Die Regelung hängt allerdings erneut an der Corona-Inzidenz. Falls diese am Austragungsort über 35 liegt und „das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar“ ist, sind maximal 5000 Zuschauer erlaubt.
Wer darf ins Stadion?
Ins Stadion dürfen nur geimpfte, genesene oder getestete Fans. Die Maskenpflicht gilt bis zum Erreichen des Platzes, die Nachverfolgung von Infektionsketten durch die personalisierte Tickets ist Pflicht, „erkennbar alkoholisierten Personen“ muss der Zutritt verweigert werden.
Und was gilt für Veranstaltungen in der Kultur?
Für Kulturveranstaltungen mit mehr als 5000 zeitgleich Anwesenden sollen auf Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Kontaktnachverfolgung, Einlassmanagement, Testerfordernisse und Abstands- und Maskenregelungen getroffen werden. Eine Zuschauer-Obergrenze wird an dieser Stelle nicht genannt.
Baden-Württemberg und Bayern wollen Alkoholverbot im Stadion
Die Neuregelung ist zunächst für den Zeitraum bis zum 11. September vorgesehen. Einzelne Länder wollen im Detail von der Grundsatz-Vereinbarung abweichen. So will Baden-Württemberg große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter erst ab einer 7-Tage-Inzidenz oberhalb von 50 verbieten. Bayern und Baden-Württemberg sehen ein komplettes Alkoholverbot vor. Mecklenburg-Vorpommern kündigte an, auf Ausnahmen von der Obergrenze von 25.000 Zuschauern zu verzichten. Schleswig-Holstein merkte an, für künftige Beschlüsse müsse neben dem Inzidenzwert vor allem die Belastung des Gesundheitswesens Maßstab sein.